Pfandpflicht: Die Ausnahmen werden kleiner
Handel
Abfallvermeidung in Schritten
Ab 2022 wird die Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen eingeführt. Ab 2023 müssen mit Ausnahme kleiner Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter und maximal 80 Quadratmeter Fläche, To-go-Verpackungen und die in Fast-Food-Restaurants Mehrwegverpackungen einführen. Ab 2025 müssen mindestens 25 Prozent der PET-Einweggetränkeflaschen aus Recycling-Plastik bestehen. Ab 2030 gilt der Mindestsatz von 30 Prozent.
Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Lücken wie Behälter mit Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Apfelwein, Cider und Energydrinks sind noch mit Ausnahmen versehen.
roRo; VLE
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