Pilot-Ausschreibung im EEG beginnt
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Freiflächenausschreibung für Photovoltaik
Das Bundeswirtschaftsministerium macht ernst. Das EEG 2014 sieht in seiner Reform vor, dass die Ökostromförderung ab 2017 ausgeschrieben werden soll. Da keine Erfahrungswerte vorliegen, wird jetzt die Freiflächenphotovoltaik zum Pilotprojekt.
Die Photovoltaik auf Freiflächen soll jährlich um 400 MW gesteigert werden. Dafür dürfen sich Stadtwerke, Projektentwickler und private Personen bewerben. Den Zuschlag für den Bau der Anlage erhält das günstigste Angebot.
Mit der Ausschreibung soll gegenüber der bisher festgelegten Mindestvergütung, die Förderung nur im Rahmen des wirtschaftlichen Betriebes vergeben werden. Für die Anlagenbetreiber sei eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit vorhanden, weil nach der Ausschreibung die Fördersätze und die Förderdauer feststehen.
Die erste Förderrunde beginnt gleich im Februar. Die ersten Gebote können bis zum 15. April abgegeben werden.
Flächenproblem
Zwar betont das Bundeswirtschaftsministerium, dass vorrangig Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen sowie auf Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen gebaut werden sollen. Doch dabei wird es nicht bleiben.
Gabriels Ministerium sieht auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen vor. In den Jahren 2016 und 2017 können maximal zehn Freiflächenanlagen auch Ackerflächen in benachteiligten Gebieten gefördert werden. Das Ministerium bezeichnet das als „maßvolle Erweiterung“. Einschränkungen sollen eine Ballung dieser Anlagen an einem Ort vermeiden und eine regelmäßige Evaluierung will Fehlentwicklungen verhindern. Die Verantwortung drückt das Ministerium nach unten durch: „Im Übrigen obliegt es den Kommunen vor Ort, ihm Rahmen der Bauleitplanung die verschiedenen Belange angemessen in einen räumlichen Ausgleich zu bringen.“ Dabei ist das Nachhaltigkeitsziel, den täglichen Verbrauch von Flächen auf 30 Hektar zu senken, Ziel der Bundesregierung.
Empört reagiert daher auch der Deutsche Bauernverband (DBV), der durch die Verordnung einen beschleunigten Flächenfraß befürchtet. „Auch wenn der Ausbau zunächst auf insgesamt ca. 400 Hektar Ackerland in den Jahren 2016 und 2017 beschränkt sein soll, setze die Verordnung ein völlig falsches Signal und widerspreche dem eigentlichen Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der DBV lehnt die Verordnung deshalb ab, da sie sich gegen den Schutz der Ressource „Boden“ wendet und die Flächenkonkurrenz weiter anheizt.“
Die Verordnung verrenkt sich im Gültigkeitsbereich: Die Flächenkulisse gelte nur für die Pilotphase und sei „keine Präjudiz für die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen ab 2018.“
Durchgeführt wird die Ausschreibung von der Bundesnetzagentur.
Lesestoff:
Der aktuell sinkende Flächenverbrauch ist noch immer viel zu hoch
roRo