Policies Against Hunger IV

Handel

Umsetzung der freiwilligen Richtlinien

>Seit 2002 gibt es in Berlin jährlich einen internationalen Workshop für das Recht auf Nahrung. Seit November 2004 sind die Leitlinien verabschiedet, mit deren Hilfe die Zahl der 850 Millionen Hungernden und 2 Milliarden Mangelernährten bis zum Jahr 2015 halbiert werden soll. Das ist eines der großen Milleniumsziele, die auf dem Weltgipfel von 1996 verabschiedet worden ist:
„Ernährungssicherheit besteht, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung haben, um so ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungsmittelpräferenzen zugunsten eines aktiven und gesunden Lebens befriedigen können. Die vier Säulen der Ernährungssicherheit sind Verfügbarkeit, Versorgungsstabilität, Zugang und Nutzen.“

Umsetzung des Rechts auf Nahrung
Seit gestern konferieren Menschenrechtsexperten und Entwicklungsspezialisten mit Politikern im Umweltforum Berlin Auferstehungskirche mit dem vierten Workshop „Policies Against Hunger“ über das Umsetzpotenzial der Leitlinien. „Das ist keine einfache Arbeit,“ stellte Dr. Saeid Nouri-Naeini fest. Er hatte den Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppen für die Ausarbeitung der freiwilligen Richtlinien vorgestanden. Da das Millenniumsziel der Reduzierung Hungernder auf normalem Wege nicht mehr erreichbar ist, fokussieren sich die Hoffnungen der Staatengemeinschaft auf die Richtlinien, so Dr. Nouri-Naeini weiter: Wie das gehen könnte symbolisiere der dreitägige Workshop, bei dem ein Muslime den Vorsitz hat, der offizielle Berichterstatter der Arbeitsgruppen ein Jude ist und die Veranstaltung in einer christlichen Kirche stattfindet.
Die Bedeutung der Nahrungssicherheit stellte Kommissar Joel Aliro-Omara von der Menschenrechtsorganisation in Uganda hervor: Die Rechte auf Leben, Gesundheit, Ausbildung und freier Meinungsäußerung sind nur erreichbar, wenn die Nahrungssicherheit gegeben ist. Er lässt einen Mangel an Ressourcen für eine fehlende Umsetzung nicht gelten. Woran „es mangelt, ist fehlender politischer Wille!“
Immerhin haben mit 151 Staaten die meisten Länder ökonomische, soziale und kulturelle Rechte in ihr Rechtsportfolio aufgenommen. In Deutschland spiegelt sich das mit der Sozialgesetzgebung wieder, die für die Leitlinien immens wichtig ist. Dr. Eibe Riedel, Professor an der Universität Mannheim für deutsches, ausländisches und öffentliches Recht, unterscheidet Gesetze in harte und weiche – die einen sind justiziabel, die anderen weniger, wie die freiwilligen Richtlinien des Rechts auf Nahrung.
Ganz ohne Vorwurf aus dem Podium, dass die Richtlinien nur ein von oben verordnetes Instrumentarium seien, kam der erste Tag nicht aus. Was bringen einem arbeitslosen Wanderarbeiter 30 Seiten Papier? Kann der Hungernde in einem Land, welches die Richtlinien angenommen hat, zu einem Rechtsanwalt gehen und sagen: „Mach mich satt!“? Prof. Riedel, darauf von Herd-und-Hof.de angesprochen, antwortet mit einem klaren „Nein!“. Zuerst muss eine gültige Sozialstaatlichkeit in dem Land vorhanden sein. Dann kann, muss aber nicht, der Richter die Richtlinien als „Interpretationshilfe“ für seine Entscheidung nehmen.
Darüber sind sich alle Beteiligten schon im Klaren. Verbraucherministerin Renate Künast bezeichnet daher die Richtlinien als „Werkzeugkiste“, die eine Struktur vorgibt: „Das Recht auf Nahrung dient auch dazu, die armen Produzenten und die armen Konsumenten im Rahmen der Globalisierung aufzufangen.“
Der Sänger Bono von U2 hat 2005 eine populären Kampagne für seine Afrikahilfe, sagte Künast – die Staatengemeinschaft hat die Richtlinien.

Struktur des Hunger
So wie formulierte Richtlinien den Bauch nicht füllen, so einfach lässt sich Hunger eben auch generell nicht beseitigen. Dazu müssen eine Menge Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Ursachen dauerhaft abstellen. Die Richtlinien sind ein Maximum des bisher Erreichten.
Der Generalsekretär von FIAN (Foodfirst Information Action Network), Michael Windfuhr, gab eine kurze Übersicht über die Typologie des Hungers. Die Hälfte der Betroffenen sind Kleinbauern, die zwar Nahrung produzieren, aber nicht genug, weil sie keinen Zugang zu Wasser, Dünger, Saatgut oder Krediten haben. Sie leben weit abseits jeder funktionierenden Infrastruktur. 22 Prozent der Hungernden sind Fischer und Jäger, die außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion ihren Haushalt führen. 20 weitere Prozent sind die Armen in den Städten und 8 Prozent sind Fischer und Jäger mit landwirtschaftlichem Haushalt.
Hans-Joachim Preuß, Generalsekretär der Welthungerhilfe, stellte konkrete Empfehlungen vor. Im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion muss beispielsweise mit organischen Dünger die Bodenfruchtbarkeit gesteigert werden, Bauern brauchen Zugang zu lokaler Bewässerungstechnik und Kleinkrediten. Mit Hilfe von Radios kann der Bauer neben dem Bau von Straßen über den Rundfunk am Marktgeschehen teilnehmen: Marktpreise werden auf diese Weise transparent. Staatliche Geldgeber müssen in den Bereich vordringen, wo privaten Banken fehlen. So wird eine Wirtschaftsumgebung aufgebaut, in der die Ärmsten reale Marktbedingungen wiederfinden.

Jetzt geht es richtig los
Nachdem die Richtlinien verabschiedet sind und der Workshop die Umsetzung planen wird, geht es mit dem Recht auf Nahrung jetzt erst richtig los. Frau Samira Hotobah-During vom Sekretariat Recht-auf-Nahrung in Sierra Leone bezeichnete die Richtlinien in der Zeit nach dem Bürgerkrieg als Zeichen für eine gemeinsame Nation. Die Analphabetenrate von 90 Prozent erfordert das Herunterbrechen der Richtlinien in kleine und verständliche Stücke. Ausbildung ist für das kleine Land eine wesentliche Herausforderung, damit die nächsten Schritte in der Armutsbekämpfung bei den Menschen überhaupt ankommen. Nach dem Krieg müssen die Menschen auch das Vertrauen in eine Regierung erst wiedergewinnen. Mit Hilfe eines Investmentgesetzes wird die staatliche Wohlfahrt und ein Steuersystem aufgebaut werden müssen. Agrarminister Dr. Sama Sahr Monde fügte noch einen internationalen Aspekt hinzu: Der Import von Billigreis müsse aufhören – den können die Bauern auch selber anbauen.
In seinem Land hatte sich die Konstitution für eine zivile Gesellschaft (CONSEA) 2004 die Kampagne für die Richtlinien auf die Fahnen geschrieben, so der brasilianische Berichterstatter für das Recht auf Nahrung, Flavio Luiz Schieck Valente. In Brasilien gibt es 54 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Genauso wie in Sierra Leona sind Frauen die Hauptbetroffenen. Valente berichtete, dass auf seiner letzten Versammlung 460 von 500 Anwesenden Frauen waren. Erschreckend viel haben drei bis vier Kinder und leben ohne Ehemänner. Das nationale „Hunger Zero Program“ kümmert sich strukturell um die Familienagrarpolitik, speziell um Ernährungsprogramme in Schulen und lokalpolitisch durch den Aufbau von Restaurants oder Gemüsegärten. Als schwierig erweist sich der Luxus, dass Brasilien zwei Landwirtschaftsminister hat: einen für die Kleinbauern und einen für die Agroindustrie, die beide um die gleichen Ressourcen buhlen.

Mit Hilfe solcher Fallbeispiele wird der bis Donnerstag laufende Workshop Modelle erarbeiten, die freiwilligen Richtlinien praktisch umzusetzen: Wo ist ein Politikwechsel notwendig, um das Millenniumsziel zu erreichen, die Zahl der bis 2015 zu halbieren?
Die Dokumente aus diesem Workshop werden auf der Seite www.policies-against-hunger.de bereitgestellt.
[Hier geht es zum zweiten Teil.)

Roland Krieg

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