REACh ist seit heute gültig

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REACh: Kompromiss zwischen Verbraucher und Industrie

Dioxine in der Muttermilch, Weichmacher im Babygläschen oder Zink in Textilien. Die Liste ist lang. Weniger bedenkenlos, aber genauso gefährlich können Haushaltsreiniger zu Hause in der Küche sein. Über Atemluft, Nahrung oder Haut gelangen immer wieder chemische Verbindungen in unsere Körper – manchmal wird das zum Problem. Seit heute gilt die neue europäische Chemikalienpolitik, die Verbraucher besser vor gefährlichen Stoffen schützen soll: REACh: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals.

Schutz für Verbraucher und Beschäftigte
Es werden nicht nur Verbraucher bei der Anwendung der Chemikalien geschützt, sondern auch die Beschäftigten bei deren Herstellung. REACh überträgt mehr Verantwortung an die Industrie, denn bis 2018 müssen Hersteller und Importeure jetzt stufenweise 30.000 Chemikalien, die auf dem Markt sind, bei der neuen EU-Agentur in Helsinki registrieren lassen. Dafür müssen die Hersteller die Risiken der Chemikalien bewerten – d.h. die Industrie muss die Sicherheit der verwendeten Stoffe erstmals beurteilen und in Untersuchungen dokumentieren. Weil besonders gefährliche Stoffe einer Zulassung unterliegen, wird allgemein erwartet, dass diese durch weniger gefährliche ersetzt werden.

REACh hat Grenzen
Im Vorfeld wurde nach langem Streit um die neue Verordnung durchaus auch das Positive gesehen. Aber es gibt Grenzen. Die Regelung gilt nicht für alle Stoffe und die Informationspflicht der Verbraucher greift nicht in allen Fällen, obwohl die Pflicht erweitert wurde. Wird nicht mehr als eine Tonne eines Stoffes pro Jahr produziert, dann greift REACh nicht. Ob Importeure wirklich alle erforderlichen Daten aus dem Ausland vorlegen können, wird bezweifelt.
Trotzdem sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die neue Verordnung überwiegend positiv und hat eine Broschüre erstellt, was sich ab heute für Verbraucher verändert. REACh wird in verständlicher Weise dem Leser nahegebracht, Testmethoden beschrieben, am Beispiel Lack das neue Zulassungsverfahren erklärt, ein Vergleich zur alten Chemikalienpolitik gezogen und Prüfzeichen aufgeführt, die Verbraucher durch den Konsumdschungel lotsen.

Paradigmenwechsel
Widerstand kam in den letzten Jahren vor allem aus der Industrie, die jetzt durch einen Paradigmenwechsel nachweisen muss, dass ihre Stoffe sicher zu handhaben sind. Wirtschaftsverbände haben mittlerweile erkannt, dass man mit REACh Geld verdienen kann. Kleine und mittlere Unternehmen müssen durch die Registrierung geschleust werden. Dazu könnten Konsortien zwischen Unternehmen gegründet werden, die vergleichbare Stoffe registrieren lassen müssen. Nur die chemische Industrie bleibt bei ihrem Widerstand. So klagt Werner Wennig, Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie: „Mit der Umsetzung des neuen Chemikalienrechts kommen zusätzliche Kosten und erheblicher bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen zu.“ Aber auch für den Chef des Bayer-Konzerns gilt: Keine Daten, keine Registrierung, kein Markt.

Aufklärungsbedarf
„Mit REACh werden Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen übernehmen“, erklärte Thüringens Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Er verwies zusätzlich auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die eine nationale Auskunftsstelle im Internet eingerichtet hat: www.reach-helpdesk.de.
In Niedersachsen sind rund 150 kleine und mittlere Unternehmen als reine Chemikalienhersteller von der Umsetzung betroffen, teilte das niedersächsische Umweltministerium mit. Hinzu komme jeder Betrieb, in dem mit Chemikalien gearbeitet wird. Umweltminister Hans-Heinrich Sander sieht deshalb erst jetzt den Beginn der Hauptarbeit: „Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt bei der praktischen Handhabung von REACh.“ Es gebe einen großen Beratungsbedarf. Das Niedersächsische Umweltministerium beteiligt sich daher an dem von Nordrhein-Westfalen initiierten Informationssystem www.reach-net.com, an dem weitere Bundesländer, Bundesbehörden, Industrieverbände sowie Consultantsfirmen beteiligt sind. „Jede firmenspezifische Anfrage wird sehr schnell, kompetent und kostenfrei beantwortet“, verspricht Sander. Die REACh-Verordnung hat übrigens 851 Seiten.

Lesestoff:
Die Verbraucher-Broschüre des BfR ist kostenfrei und steht im Internet unter www.bfr.bund.de als Download zur Verfügung. Sie kann aber auch über die Pressestelle bezogen werden: pressestelle@bfr.bund.de
Das Umweltbundesamt stellt ausführlich die Auswirkungen auf die Umwelt unter www.reach-info.de vor.
Die chemische Industrie informiert unter www.vci.de

VLE

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