REACh-Registrierung für den Mittelstand
Handel
REACh-Registrierung für den Mittelstand
Im Rahmen der zweiten Etappe zur europäischen
Chemikalienverordnung REACh ist nun der Mittelstand gefragt. Rund 90 Prozent
der 2.000 Chemiebetriebe in Deutschland zählen zum Mittelstand. Alle chemischen
Stoffe, die in Mengen mit mindestens 100 Tonnen im Jahr hergestellt oder
importiert werden, müssen bis zum 31. Mai 2013 an die Chemikalienagentur ECHA
in Helsinki gemeldet werden. Darunter zählen auch Pflanzenschutzmittel. Darauf
hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf einer Informationsveranstaltung
am vergangenen Freitag hingewiesen.
Die Dossiers für ECHA erfordern „ausgeprägtes
Expertenwissen und Bewertungserfahrung“, betonte VCI-Geschäftsführer Gerd
Romanowski. Ebenfalls sei zu bedenken, dass die Laborkapazitäten auf dem Markt
nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Der rechtzeitige Beginn der Evaluierung
sichere das Einhalten des Abgabetermins.
Die bisherigen Verfahren für die Großchemie haben nach
Romanowski gezeigt, dass Registrierungsverfahren und Kommunikation in der
Lieferkette erheblich effizienter und praktikabler ausgestaltet werden sollten.
Eine Verschärfung der REACh-Vorgaben sei nicht angebracht.
Der VCI hat in seiner Mitgliederzeitschrift eine
aktuelle Sonderausgabe „Registrierung 2013 – Starten Sie jetzt!“ herausgebracht
und bietet damit eine kompakte Einführung in die Registrierungsthematik an.
Lesestoff:
REACh ist die
EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe.
roRo