REACh-Registrierung für den Mittelstand

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REACh-Registrierung für den Mittelstand

Im Rahmen der zweiten Etappe zur europäischen Chemikalienverordnung REACh ist nun der Mittelstand gefragt. Rund 90 Prozent der 2.000 Chemiebetriebe in Deutschland zählen zum Mittelstand. Alle chemischen Stoffe, die in Mengen mit mindestens 100 Tonnen im Jahr hergestellt oder importiert werden, müssen bis zum 31. Mai 2013 an die Chemikalienagentur ECHA in Helsinki gemeldet werden. Darunter zählen auch Pflanzenschutzmittel. Darauf hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf einer Informationsveranstaltung am vergangenen Freitag hingewiesen.
Die Dossiers für ECHA erfordern „ausgeprägtes Expertenwissen und Bewertungserfahrung“, betonte VCI-Geschäftsführer Gerd Romanowski. Ebenfalls sei zu bedenken, dass die Laborkapazitäten auf dem Markt nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Der rechtzeitige Beginn der Evaluierung sichere das Einhalten des Abgabetermins.
Die bisherigen Verfahren für die Großchemie haben nach Romanowski gezeigt, dass Registrierungsverfahren und Kommunikation in der Lieferkette erheblich effizienter und praktikabler ausgestaltet werden sollten. Eine Verschärfung der REACh-Vorgaben sei nicht angebracht.
Der VCI hat in seiner Mitgliederzeitschrift eine aktuelle Sonderausgabe „Registrierung 2013 – Starten Sie jetzt!“ herausgebracht und bietet damit eine kompakte Einführung in die Registrierungsthematik an.

Lesestoff:
REACh ist die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

roRo

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