Rechtliche Änderungen für die Landwirtschaft ab 2023
Handel
Viele neue Vorschriften für Hof und Familie
Für Landwirte gibt es zahlreiche rechtliche Änderungen für Betrieb und Familie, die der Deutsche Bauernverband (DBV) detailliert auflistet.
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes werden EU-Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika umgesetzt. Die EU-Tierarzneimittelverordnung sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zur Antibiotikaanwendung bei allen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel und ab 2025 auch Heimtiere) erheben. Für Deutschland bedeutet das vor allem eine Erweiterung des staatlichen Antibiotikamonitorings, was Tierhalter und Tierärzte betrifft. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, wird um weitere Nutztierarten ergänzt. Hierzu zählen Sauen und Ferkel (von der Geburt bis 30 kg) sowie Jung- und Legehennen und Milchkühe nebst Kälbern. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sind dazu verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Bestimmte sogenannte kritische Antibiotika werden mit dem Faktor drei gewichtet. Problematisch ist die mangelnde Übergangs- und Anpassungszeit zur Einführung der neuen Regeln.
Im Rahmen des Baugesetzbuches fällt ein 200 Meter breiter Streifen entlang der Bundesautobahnen und Schienenwege unter die Bauprivilegierung. Dadurch entfällt ein Bebauungsplan und es droht eine ungeordnete Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Lebensmittelerzeugung.
Für die Arbeit im Homeoffice erhöht sich die Pauschale auf sechs Euro am Tag und gilt dauerhaft. Der maximale Abzugsbetrag bei der Steuererklärung wird von 600 auf 1.200 Euro angehoben.
Für die Abschreibung neuer Wohngebäude wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3 Prozent erhöht. Die im Regierungsentwurf noch beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht Gesetz.
Diese Regelung tritt bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und gilt für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.
Lesestoff:
Der DBV hat alle Änderungen zusammengefasst: https://www.bauernverband.de/topartikel/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2022-23
VLE