Rechtswidrig ist beim politischen Embargo egal

Handel

EU bekommt Recht, aber kein Schweinefleisch nach Russland

Markt und Politik sind zwei verschiedene Schuhe. Genauso wie Recht und Politik. Wegen der aus Russland sich nach Europa ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) hatte Moskau schon vor dem Embargo Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Produkte vom Schwein nicht mehr ins Land gelassen. Im ostpolnischen Grenzgebiet und im Baltikum ist die ASP nicht mehr wegzukriegen. Da es kein Mittel gegen das Virus gibt, bedroht eine Ausbreitung in Richtung Westen die gesamte Schweineindustrie. Russland hat in den vergangenen Jahren Millionen Schweine zur Eindämmung der Krankheit schlachten müssen.

Anstatt gemeinsam gegen die Krankheit vorzugehen, verlor sich Russland im politischen Streit mit der EU in den unsinnigen Behauptungen, die EU habe die Krankheit nicht unter Kontrolle. Dagegen hat die EU Widerspruch bei der Welthandelsorganisation WTO eingelegt und am Freitag Recht bekommen.

Russlands Verbot habe keine Rechtsgrundlage in einschlägigen Vorschriften und komme einem Einfuhrverbot gleich. Grundlage sind die gesundheitspolizeilichen und phytosanitären Maßnahmen des so genannten SPS-Abkommens.

Die EU feiert den Schiedsspruch der WTO als „starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen“. Exporte aus seuchenfrei anerkannten Gebieten müssten immer möglich sein.

Auswirkungen auf das politische Spiel von Sanktionen und Embargo zwischen Russland und der EU hat der Schiedsspruch aber nicht. Gesetze finden immer nur dann Anwendung, wenn es keine gewalttätigen Auseinandersetzungen gibt. Das ist vornämliche Aufgabe der internationalen Organisationen.

Roland Krieg

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