Recyceltes PET für Lebensmittelverpackungen?
Handel
PET aus genehmigten Recyclingprozessen auch für Wurstverpackungen
Recycling ist der zentrale Prozess der Kreislaufwirtschaft. Viele Kunststoffe werden im so genannten Gelben Sack gesammelt und für eine Wiederverwendung aufbereitet. Kann eine ehemalige Verpackung für Schrauben aus Polyethylenterephthalat (PET) künftig für Wurst oder Käse verwendet werden?
Unter bestimmten Umständen ja, heißt es in einer Antwort aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf eine Frage der FDP-Politikerin Judith Skudelny. Verpackungsmaterialien dürfen nach der Verordnung EG 1935/2004 keine Bestandteile an die Lebensmittel abgeben. Vier Jahre später wurde die ergänzende Verordnung EG 282/2008 erlassen, nach der Materialien aus der Wiederverwendung einer Zulassungspflicht unterliegen. Diese ist aber noch nicht fertig. Die für die Bewertung zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird erst im Verlauf dieses Jahres die entsprechenden Beschlüsse, und zunächst einmal für PET, veröffentlichen.
Es geht dabei um die Reinigungseffizienz der Verfahren, die ehemalige Verpackungen von Nicht-Lebensmittel lebensmitteltauglich machen. Dann sind auch Kunststoffe aus dem Gelben Sack vorstellbar, wenn vielleicht nur in begrenztem Umfang.
Recyclingprozesse, die den Anforderungen der Verordnung 282/2008 bereits genügen, können im Übergang bis zur Veröffentlichung der EFSA-Kriterien nach nationalem Recht genutzt werden. In Deutschland richtet sich die Genehmigung nach EG 1935/2004.
roRo