Regionale Wirtschaftsförderung

Handel

GRW und GAK zusammenbringen

Leben und Arbeiten auf dem Land setzten Ärzte, Infrastruktur, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Kitas, schnelles Internet, Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten voraus. Städter wollen sich auf dem Land erholen, die Landwirte gestalten die Landschaftskulisse und der Naturschutz erhält die Biodiversität. So viele Aufgaben erfüllen sich nicht von alleine. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt die EU einen Investitionsetat zur Verfügung, der nicht nur für die Landwirte, sondern auch von Handwerkern und der Tourismusindustrie genutzt werden kann. Für deren Umsetzung hat die Bundesregierung einen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eingeführt. In Deutschland gibt es für das Land neben dieser GAK noch eine zweite Säule der regionalen Wirtschaftsförderung: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Noch laufen beide nebeneinander, ab 2020 sollen GAK und GRW verschmelzen. Das und der im Sommer vorgestellte Bericht über die GRW wurden am Freitag im Bundestag debattiert.

GRW

Die GRW gibt es seit 45 Jahren und begann mit Förderschwerpunkten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Bedeutend wurde die GRW später in den so genannten „Zonenrandgebieten“ und nach der Wiedervereinigung dann zum Motor der Entwicklung in Ostdeutschland. Heute füllen 600 Millionen Euro vom Bund und noch einmal der gleiche Betrag von den Ländern die GRW-Schatulle. Seit Beginn haben GRW-Mittel in Höhe von 45 Milliarden Euro Investitionen von 239 Milliarden Euro ausgelöst, fasste Andrea Wicklein von den Sozialdemokraten die Leistung des Fonds zusammen. Zu Beginn war diese Form der Bund-Länder-Zusammenarbeit umstritten. Heute ist sie eine Verpflichtung für die Politik, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land nach Grundgesetz herzustellen. Der aktuelle Raumordnungsbericht weise aber noch immer große Unterschiede auf. Während in Trier und in Mecklenburg-Strelitz das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen bei weniger als 20.000 Euro liegt, erzielt der Durchschnittsbürger in Erlangen gut 60.000 Euro im Jahr. Daher müsse das GRW in den nächsten Jahren weiter entwickelt werden und brauche das Land einen Förderrahmen aus GRW und GAK für die Zeit nach 2020. Die Förderung hat nach Jan Metzler (CDU) vor dem Hintergrund der „schwarzen Null“ aber einen festen Rahmen.

Auch die Grünen haben grundsätzlich nichts gegen die GRW. Wichtiger sei jedoch die integrierte Förderung statt Einzelmaßnahmen. Dorthin sind lediglich 50.000 Euro hingeflossen, bedauerte Markus Tressel (Bündnis 90/Die Grünen). Auch für die Breitbandversorgung stehen im GRW lediglich 400.000 Euro zur Verfügung. Das sei für die flächendeckende Entwicklung viel zu wenig. Daher müssten im GRW neue Auswahlkriterien erarbeitet werden, die über die reine Betrachtung des Arbeitsmarktes hinausgehen. Auch für die Energiewende soll das GRW flankierende Mittel bereitstellen. Beispielsweise für die Lausitz, die im Rahmen der Energiewende aus der Braunkohle aussteigen müsse. Besser sei aber für solche Sektoren ein Bundesprogramm. Die Grünen wollen eines für die Regionalvermarktung aufstellen, das in Köpfe und Netzwerke investiert und eine junge Start-up-Kultur erlaubt.

Die Kassen vor Ort

Ob GAK oder GRW: Kommunen und Land müssen kofinanzieren. Daher ist die Förderung des Bundes und der EU immer vom Vorhandensein der regionalen Mittelausstattung abhängig. Und die ist mau:

Aktuell wird über einen neuen Finanzierungsausgleich zwischen den Bundesländern debattiert. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat gerade erst seinen Konsolidierungscheck Bundesländer vorgestellt. Da besteht eine große Bandbreite. Während Bayern 2013 ein positives Finanzierungssaldo in Höhe von 2,095 Milliarden Euro aufweist, muss Nordrhein-Westfalen ein Minus von 3,309 Milliarden verbuchen. Bereinigt um konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen ergibt sich daraus das so genannte „Strukturelle Finanzierungssaldo“. Dafür gibt es Konsolidierungshilfe gibt. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind auf diese Hilfe angewiesen und müssen derzeit einen jährlichen Konsolidierungsbericht vorlegen. Das IW Köln errechnet aus den Daten für die Bundesregierung das jährliche Wachstum der Ausgaben, um die Schuldenbremse einzuhalten. So dürfen Sachsen-Anhalt, Bremen und das Saarland nicht mehr als 1,8 Prozent Ausgabenwachstum aufzeigen. Bayern und Berlin stehen mit einem Ausgabenplus von 3,4 am besten da. Nach Schuldenbremse darf kein Bundesland 2020 mehr ein negatives Finanzierungssaldo aufweisen.

Auch die Kommunen müssen sich überlegen, wo sie Geld ausgeben dürfen. Die aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes weisen für die ersten drei Quartale 2014 bei den Kommunen ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 2,6 Milliarden Euro auf. Das aktuelle Defizit überstieg somit das Defizit des Vergleichszeitraumes 2013 um 1,5 Milliarden Euro. Die Ausgabenseite stieg vor allem durch die Entwicklung der Personalkosten, der laufenden Sachaufwendungen, der sozialen Leistungen, aber auch durch Investitionen an. Demgegenüber stagnieren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Es gab lediglich ein Plus von 0,3 Prozent auf 26,4 Milliarden Euro. Der Gemeindeanteil bei der Lohnsteuer ergibt ein anderes Bild. Hier stiegen die Einnahmen um acht Prozent auf 15,6 Milliarden Euro.

Entlastung der Kommunen und Länder

Es gibt aber auch entlastendes. Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Dabei geht es um die jährlich anfallenden fünf Milliarden Euro Eingliederungshilfe. In den Jahren 2015 bis 2017 hatte der Bund im Vorgriff auf dieses Gesetz die Kommunen um jährlich eine Milliarde Euro entlastet. In der laufenden Legislaturperiode werden Länder und Kommunen zudem in Höhe von sechs Milliarden Euro bei der Finanzierung von Kitas, Kinderkrippen, Schulen und Hochschulen entlastet. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird um 550 Millionen aufgestockt und die Länder bekommen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 von jeweils 100 Millionen Euro.

Verzicht auf Brüsseler Gelder?

Gelegentlich taucht die Frage auf, warum die EU-Mitgliedsländer erst Geld nach Brüssel überweisen müssen, um es anschließend über Anträge wieder zurückzuerhalten. Die Länder wüssten doch eigenverantwortlich am besten, wo finanziert werden muss. Nicht nur der letzte EU-Kommissar für Regionen Johannes Hahn stand dieser Idee skeptisch gegenüber. 146 von 151 Regionen hatten in einem Appell das Beibehalten der EU-Förderung eingefordert. Die Regionalmanager glauben nicht, dass die eigenen Länder wegfallende EU-Finanzen kompensieren werden. Die EU hat mit einem Rahmen so etwas wie eine „Aufsichts-Funktion“ für die Ausgaben. Der europäische Gedanke spiegelt sich auch nicht in der Gleichung Nettozahler gleich Nettoempfänger wider, sondern mehr das Teilen des Mantels mit dem Armen. Das müsste auch für den föderalen Finanzausgleich im Bund gelten.

Lesestoff:

IGW Ländlicher Raum

Roland Krieg

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