Restaurants vor Senkung der Umsatzsteuer
Handel
Ermäßigter Steuersatz für Restaurants
Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen sollen ab dem 01. Juli befristet bis zum 30 .Juni 2021 den berechneten Umsatzsteuersatz von 19 auf sieben Prozent reduzieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Regierungskoalition im Rahmen der Pandemie-Hilfe vorgelegt. Ausnahmen gelten für alkoholische und alkoholfreie Getränke.
Zum einen sollen die Auswirkungen durch die Schließung der Gaststätten kompensiert werden, zum andern erhofft sich die Koalition eine Stimulierung der Nachfrage bei Wiederöffnung. Die Steuermindereinnahmen beziffert die Regierung auf 235 Millionen Euro für dieses Jahr und auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2021.
Der Wirtschaftsausschuss hat dem am Mittwoch zugestimmt. Es soll zuvor noch eine öffentliche Anhörung am 25. Mai geben.
roRo
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