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Umwelt und Klima waren Top-Themen der letzten Sitzung 2022

Energie Allgemein

Der Bundesrat leitet den Beschluss zur Besteuerung von Energie direkt an die Kommission weiter. Darin geht es um die Neustrukturierung von Energieerzeugnissen. Um sie dem Green Deal anzupassen sollte die Besteuerung von Energie an deren CO2-Ausstoß angepasst werden. Für die Steuerung der externen Effekte sei das ein geeignetes Instrument. Nicht nur mit Blick auf die derzeit hohen Energiepreise sollen Steuereinnahmen aus Energien zur sozialen Abfederung von Haushalten ausgegeben werden. Für die Landwirtschaft soll der Nutzen fossiler Kraftstoffe verringert werden, um die Nutzung umweltfreundlicher Energien zu fördern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Wettbewerbsnachteile weiter auszugleichen.

Im Rahmen der Energieeffizienz benennt der Bundesrat in einer zweiten Stellungnahme an Brüssel den Gebäude- und Verkehrssektor als „besondere Herausforderung“ zur Erreichung der Energieeffizienz für die Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles. Hierbei müsse bei Steigerung der Effizienz Energiearmut vermieden werden. EU-weit sind rund 50 Millionen Haushalte von Energiearmut betroffen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor Umstellung auf erneuerbare Energien den Grundsatz der „Energieeffizienz“ zuerst zu berücksichtigen, sofern sie nicht teurer als eine Umstellung ist. Auch die Kommission sucht nach Lösungen Mieter und Vermieter gleichermaßen an der Energiewende zu beteiligen. Damit sind der vom Vermieter zu verantwortende Gebäudeenergiezustand, als auch der vom Mieter verantwortete Heizbedarf gemeint.

Brüssel überarbeitet die Förderrichtlinie zu erneuerbaren Energien aus dem Jahr 2015 und hat mit der Richtlinie EU 2018/2001 einen Vorschlag veröffentlicht. Grundsätzlich sollen nach Ansicht der Länderkammer Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut und Finanzierungsstrategien rechtssicher ausgebaut werden. Der Bund solle dazu Vorschläge für einen Austausch mit den Bundesländern machen. Für den Verkehrssektor soll eine Methodik entwickelt werden, den Anteil  von Biokraftstoffe und Biogas aus Biomasse ohne „Greenwashing“ zu ermitteln. Dazu soll eine Datenbank mit Nachhaltigkeitskriterien eingerichtet werden. Entbehrlich hingegen sei der Kommissionsvorschlag für die Einführung des Begriffes „hochwertiges Rundholz“ als Ausschlusskriterium für die energetische Nutzung. Wegen länderspezifischen Definitionen seien Umsetzungs- und Kontrollaufwand unverhältnismäßig hoch. Die Bundesregierung solle sich in Brüssel für das Vertrauen in den Markt stark machen, der eine konkurrierende Nutzung ausschließe.

Klima und Kohle

Der Bundesrat hat sowohl den Klimaschutzbericht 2021 als auch den Klimaschutz-Projektionsbericht 2021 zur Kenntnis genommen. Der jährliche Klimaschutzbericht des Bundesumweltministeriums gibt seit 2015 den Umsetzungsstand der Klimamaßnahmen zur Reduzierung der Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 an. Demnach wird Deutschland bis 2030 bei einem CO2-Zertifikatepreis von 30 Euro rund 49 Prozent der Emissionen einsparen. Ab 2020 gibt der Klimaschutzplan 2050 als nationale Langfriststrategie in den einzelnen Wirtschaftssektoren die Orientierung an. Im Projektionsplan sind jedoch weder die gestiegenen CO2-Preise noch die Europäische Strategie „Fit für 55“ mit ambitionierteren Klimazielen enthalten. Der Projektionsbericht wird nur alle zwei Jahre erstellt.

Und ist ebenfalls schon überholt. Denn CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff kritisierte die neue Regierung für ihre Aussagen zum schnelleren Kohleausstieg. Die Förderung für Investitionen in den betroffenen Regionen habe bereits vielfältige Firmen angesiedelt, laufe aber aus. Haseloff fordert die Regierung zur Verlängerung des Gesetzes auf. Zudem wies er auf die Personal- und Zeitknappheit bei der Bearbeitung von Anträgen hin. Mitunter dauere es bis zu sechs Monaten, bis die Antragssteller den Hinweis erhalten, für ihr Projekt gebe es keinen Haushaltstitel. Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg vorziehen wolle, müsse sie den mit Investitionen und Kapazitätsaufbau begleiten.

Fit für 55

Auf dem gemeinsamen Weg in die Klima-Union wird heftig über die Geschwindigkeit gestritten, voranzukommen [1]. Über die Ziele herrscht Einigkeit. Auch bei den Rednern im Bundesrat. Es ist nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann aus Baden-Württemberg (Bündnis 90/Die Grünen) das „umfassendste Gesetzesvorhaben in den Beriechen Klima und Energie.“  Das Aufschieben der „Herkulesaufgabe“ ist keine Option, sagte Kretschmann und verweist auf die Landespolitik, die für neue Gebäude die Solarpflicht und für zwei Prozent der Landesfläche Solaranlagen festgesetzt hat. Gerade der Süden braucht die Stromtrassen aus dem Norden. Dort vertritt Jan Philipp Albrecht die Partei im Landwirtschafts- und Umweltministerium. Schleswig-Holstein erzeugt 160 Prozent der Strommenge, die das Land selbst verbraucht. Die Zeit des Erprobens und Erforschens sei vorbei, die Unternehmen warten auf Anreize, Technologien im Markt umzusetzen. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir aus Hessen (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass in Deutschland die Technologien entstehen, auf die in der ganzen Welt die Industrie wartet.

Er kommt damit den Sorgen des nordrhein-westfälischen Europaministers Stephan Holthoff-Pförtner (CDU) zuvor, der den Erhalt der Industrie in Europa einfordert. „Eine Verlagerung würde auch dem Klima schaden“, sagte er. Das Emissionshandelssystem (ETS) sei ein guter Schutz vor unfairem Wettbewerb und auch der CO2-Grenzausgleich sorge für fairen Welthandel gegen die Gefahr des Carbon Leakage. Holthoff-Pförtner plädiert für die Kompatibilität mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO und setzt auf die USA, die Signale für einen gemeinsamen ETS-Handel mit der EU aussenden. Umweltminister Wolfram Günther aus Sachsen (Bündnis 90/Die Grünen) sieht im ETS ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument und fordert im Rahmen der G7-Länder einen offenen „Klima-Club“.

Die Transformation muss in den Bundesländern die Menschen erreichen. Parteifreundin Maike Schaefer, Bürgermeisterin der Freien Hansestadt Bremen, ist derzeit noch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz und fordert eine einheitliche Linie der änder gegenüber und mit dem Bund. „Wir verantworten einen Großteil der Maßnahmen in den Ländern. Es wird auch vor Ort Mut brauchen, die Maßnahmen umzusetzen.“

Wohl deshalb hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Begriff „Prosperität" ein halbes Dutzend Mal in seiner Rede erwähnt. „Die Messe der Zukunft ist gesungen“, sagte er. „Wir wissen, was zu tun ist. Es sei eine „wahnsinnige Chance“ Klimaschutz mit Innovation und Wachstum zusammenzubringen, um auch die Wachstumsschwäche des Landes aus der Zeit vor der Pandemie zu überwinden. Habeck will „die Prosperitätschancen aus dem Paket ernst nehmen.“

So viel Marktwachstum in so vielen Grünen-Reden gab es noch nie. Die grüne Verzahnung zwischen Länder und Bund war auch noch nie so eng wie mit der neuen Ampelkoalition. Was das im Einzelnen wirklich bedeutet, wusste Habeck auch an einem Beispiel aus Baden-Württemberg auszuführen. Noch vier Jahren Bauzeit war eine der ältesten Bahnstrecken im Ländle, die Südbahn von Ulm bis Lindau, elektrifiziert und stand zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember pünktlich unter Strom. Allerdings haben sich die Bahn und die Kommunen schon 2006 auf die Elektrifizierung verständigt, die schon Jahre vorher im Raum stand. „So kommen wir nicht weiter“, sagte Habeck. „Wir müssen politische Führungskraft neu definieren.“ Das Erreichen Klimaziele muss nach Al-Wazir innerhalb einer Generation umgesetzt werden.

Neue Energienetze und die Elektrifizierung der Bahn sind nur zwei Aufgaben der nächsten Jahre. Die Strecke von Ulm bis Lindau ist lediglich 126 Kilometer lang. Die Länderkammer hat sich zum Ziel gesetzt, die Senkenfunktion die Ökosysteme bis 2025 nicht zu verschlechtern und bis 2030 deutlich zu erhöhen. Der Bund solle Investitionsanreize für „erneuerbare Energien, klimafreundliche Brenn- und Kraftstoffe sowie weiterer klimafreundlicher Kohlenwasserstoffprodukte in ihren verschiedenen Formen ermöglichen.“ Die Länder haben dabei auch die Power-to-X-Produkte im Blick.

CO2-Grenzausgleich

Ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll die Differenz zwischen niedrigen Emissionen für ein Produkt gegenüber höheren Emissionen des Produktes aus Drittstaaten schützen. Zum einen dient er dem Wettbewerbsvorteil, zum anderen als Anreiz für andere Staaten, ebenfalls in emissionsarme Techniken zu investieren. Das kann nach Ansicht der Länderkammer zu einem erheblichen Aufwand an Dokumentationspflichten führen, sei aber wirksam. Zudem könnten die Einnahmen für die Investitionen in der EU und in Drittländern genutzt werden. Wichtig sei die Konformität mit den Handelsregeln der WTO.

Den Ländern geht der Vorschlag der EU aber nicht weit genug, denn exportierenden Firmen mit Sitz in der EU werden die Kosten nicht erstattet. Damit entstünden Schlupflöcher für den „Carbon Leakage“. Das Projekt braucht seine Zeit. Der Bundesrat unterstützt die Übergangs- und Einführungsphase von 13 Jahren. De Deutschen Bauernverband (DBV) ist das nicht genug. Besser seien 15 Jahre, teilte er vor der Sitzung mit. Derzeit ist der CBAM auf energieintensive Güter wie Aluminium und Stahl ausgerichtet. Darunter sollen auch Düngemittel fallen. Deren CBAM-Gelder sollten wiederum für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden, forderte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Emissionshandel

Die Einbeziehung von Gebäude und Verkehr in den Emissionshandel wurde einvernehmlich begrüßt. In der an die Kommission verfassten Stellungnahme heißt es, die Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors und die einmalige Reduzierung der Gesamtmenge handelbarer Zertifikate tragen zur Reduzierung der Emissionen deutlicher als bislang bei. Die unterschiedliche Ausgangslage zwischen den EU-Ländern müsse über die Lastenverteilung geregelt werden [2].

Klimasozialfonds

Die Lastenverteilung ist auch ein Thema innerhalb eines Landes. Birgit Honé, Bundes- und Europaministerin im Land Niedersachsen (SPD), sagte, die Transformation und der Klimaschutz dürfe kein „Projekt einiger weniger“ sein, sondern brauche die breite Basis der Gesellschaft. Die Kommission hat in ihrem Paket „Fit for 55“ das Instrument des Klimasozialfonds eingeführt, der zunächst einmal mit 73 Milliarden Euro ausgestattet ist und Deutschland rund sechs Milliarden bereit hält. Die Gelder müssen entsprechend dem sozialen Schutz gegen Härten bei einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung stehen. Das könne, so Honé direkt mit Direktzahlungen oder indirekt mit Förderung für den öffentlichen Personennahverkehr sein. Den Green Deal der EU gebe es nur in Verbindung mit einem sozialen Deal, der alle mitnimmt. Nur so könne die Transformation auch als Vorbild für die armen Regionen in der Welt gelten. Das Geld wird aber nicht ausreichen und Honé schlägt eine Verdoppelung auf 144 Milliarden Euro vor. Außerdem mahnt sie eine enge Absprache zwischen Bund und Länder ein. Bei den letzten Verteilmechanismen, wie dem Just Transition Fonds und dem Brexit-Anpassungsfonds, waren nach Honé die Länder nicht genug eingebunden.

Verbindliche Jahresziele

Verbindliche Jahresziele in allen Sektoren sollen mehr als die Ankündigungen von Jahreszahlen, den stetigen Fortgang der Transformation festhalten. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, noch in ersten Quartal 2022 einen Bericht vorzulegen, inwieweit die von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung der individuellen Lastenverteilung („Burden-Sharing), dass für Deutschland eine steigende Reduktionsverpflichtung vorsieht, im Bundes-Klimaschutzgesetz bereits verankert ist.

Kraftstoffe

Die Logistik des Konsums ist ein umfangreiches Problem. Es betrifft den Nah- und Güterfernverkehr, meist per Lkw, aber auch die Seeschifffahrt. Die öffentliche Ladestruktur soll im gesamten europäischen Verkehrsnetz maximal 60 Kilometer Entfernung zwischen zwei Ladesäulen für Strom aufweisen. Für den Transport mit leichten Nutzfahrzeugen ist eine Ladeleistung von 150 Kilowatt unzureichend und sollte auf 300 kW gesteigert werden. Für den Fernverkehr ist ein 30-minütiges Hochleistungsladen erforderlich, dessen Ladestellen maximal 150 Kilometer weit auseinander liegen sollen. Die Ladestation brauche dann 720 kW, die Ladestelle eine Bündelung von 3.600 kW. Im Idealfall fahren die schweren Lastwagen dann mit Wasserstoff. Zahlreiche Spediteure beteiligen sich schon am Aufbau eines Netzes mit Ladeentfernungen von 800 Kilometern. Die Leistungs- und Entfernungsdaten müssen die Logistiker künftig mit berücksichtigen.

Noch weiter entfernt von den Zielen ist der Seeverkehr. „Die investiven Mehrkosten für Schiffe mit Wasserstoff-Brennzellen-Antrieben, Wasserstoff-Bebunkerung sowie Containerbefüllstationen werden erheblich sein.“ Nicht alle Flüsse sind für neue Kraftstoffe geeignet. So gilt die Strömung des Rheins oberhalb von Arnheim als zu stark für batterie-elektrisch betrieben Schiffe.

Forstwirtschaft und Klima

Die Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft beim Klimaschutz wird Rechnung getragen. Das Senkenziel bis 2030, die Klimaneutralität bis 2035 und negative Senkenbilanzen ab 2050 nehmen die Länder zur Kenntnis. Allerdings wird der Wald aufgrund der Trockenheiten und Schädigungen in seiner Senkenfunktion nachlassen und künftig sogar als CO2-Quelle infrage kommen. Daher kommt dem Erhalt von Wäldern ohne Nutzung und die Wiedervernässung von organischen Böden eine grundlegende Bedeutung zu, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Ein Problem ist die Anrechnung der Treibhausgasemissionen in anderen Sektoren als dem Wald, der die Senke ursprünglich umsetzt. Der Bund solle sich in Brüssel für eine transparente Aufschlüsselung einsetzen. Im Rahmen der „Land use, land use change and forestry“ (LULUCF)-Verordnung müsse die Leistung der multifunktionalen Waldwirtschaft einbezogen werden. Dazu gehören Pflege und Nutzung sowie die Erhaltung der Biodiversität.

Die europäische „Forststrategie 2030“ trifft bei den EU-Ländern zwar auf einen wichtigen Anlass, aber auch auf Widerstände durch die nationale Hoheit der Waldpolitik [3]. Der Bundesrat äußerte sich vorsichtig und will durchaus „ein modernes flächendeckendes, zeitnahes und für viele Interessierte nutzbare Waldmonitoring“ für einen objektiven Blick auf den Zustand der Wälder und Auswahl an Politiken umsetzen. Der Ständige Forstausschuss in Brüssel soll erhalten bleiben. Für die Privatwaldbesitzer fordern die Bundesländer eine Honorierung der Ökosystemdienstleistungen ein.  

Landwirtschaft und Klima

Wolfram Günther hat zum Ende des Vorsitzes der deutschen Agrarminister auf erfolgreiches Jahr zurückblicken dürfen. Mit der Abstimmung für die Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) und Details für die nationale Umsetzungsstrategie hat die Bundesregierung doch noch fristgerecht ihren Antrag nach Brüssel übersenden können, damit die GAP pünktlich zum 01. Januar 2023 in Kraft treten kann. Nach dem sächsischen Agrarminister hat eine Diskussion seit dem ersten Kommissionsvorschlag 2018 in der Breite bewusst gemacht, was die Transformation für die Landwirtschaft  alles bedeutet. Die GAP müsse man sich als Bündel von unzähligen leinen und einigen großen Details vorstellen, so Günther.

In diesem Prozess blickte Peter Hauck, Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg (CDU) auf die Anstrengungen von Altkanzlerin Angela Merkel zurück, den Agraretat zumindest auf gleichem Niveau gehalten zu haben. Hauck würdigte auch die letzte Agrarministerin Julia Klöckner, die im Agrarrat die Unterschiede zwischen den EU-Ländern in einen Kompromiss geformt habe. Nicht zuletzt sind auch die 16 Bundesländer zu einer Formel zusammengekommen, die mehr Biodiversität, mehr Klima- und mehr Umweltschutz mit sich bringt.

Jan Philipp Albrecht aus Schleswig-Holstein formuliert es genauso, auch wenn er eine Differenz zwischen dem Bundesländerkompromiss und dem Brüsseler Kompromiss ausmacht. „Wir brauchen eine schonungslose Evaluierung mit Nachsteuerungen bei den Zielen, so Albrecht.

Der Kompromiss zeigt, dass die Unterschiede bestehen bleiben. „Klein zu sein allein, ist keine Ökosystemdienstleistung“, sagte Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel. Gegenüber dem Bundesdurchschnitt von rund 65 Hektar liegt die durchschnittliche Betriebsfläche in seinem Land bei 270 Hektar. Der Kompromiss sei es nach Günther gelungen Geld über alle vorhandenen Betriebsstrukturen einigermaßen gerecht zu verteilen.

Einig waren sich alle über das, was Albrecht als „zügige Reform der Reform“ bezeichnet hat: Schon heute sollten die Deutschen mit der Diskussion beginnen, wie die GAP ab 2028 aussehen solle. Günther schlägt die die Gemeinwohlprämie nach einem klaren Punktesystem vor.

Änderungen

Nicht alle Änderungswünsche haben rechtzeitig den Weg in die Beschlussvorlage gefunden. So werden 2022 Nachbesserungen bei Grünlandbetrieben und im Agroforst geltend gemacht, erläuterte Vogel.

Sonstiges

Unverändert zugestimmt hat die Länderkammer der Veränderung der Pauschalierung bei Land- und Forstwirten. Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem 01. Januar 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent. Nach Schätzungen der Bundesregierung kommt es dadurch zu Mehrbelastungen von 80 Millionen Euro im Jahr 2022 und 95 Millionen Euro ab 2023. Die Pauschalierung dürfen alle Betriebe nutzen, die maximal 600.000 Euro Jahresumsatz erzielen. Zudem regelt das Jahressteuergesetz 2020, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss - sie ist ein wichtiges Kriterium für die Festlegung der Durchschnittssätze.

Im Rahmen der Agrarstatistik werden künftig bei Baumobsterhebungen auch bei Apfel- und Birnenanlage Pflanzdichte und Alter der Bäume erfasst und den europarechtlichen Grundsätzen angepasst.

Lesestoff:

[1] Fit for 55 https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/mit-55-jahren-faengt-das-leben-an.html

[2] Lastenverteilung: https://herd-und-hof.de/handel-/bruessel-eilt-beim-klima-weiter-voraus.html

[3] Waldpolitik im November Agrarrat: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/november-agrarrat-in-bruessel-2.html

Roland Krieg

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