Rückblick Bundesrat

Handel

Rückblick Bundesrat am 11. Mai

Landwirtschaft und Nachhaltigkeit

Der Bundesrat hat Stellung zur EU-Kommission genommen, eine Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ zu schließen. Angesichts der künftigen Herausforderungen sei das zwar zu begrüßen, dürfe aber keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Es müssten bereits bestehende Strukturen genutzt werden. Sinnvoll sind Ergänzungen im Bereich „integrierte agro-ökologische Systeme“. Dazu sollten Maßnahmen entwickelt werden, die eine Koexistenz von moderner und traditioneller Landwirtschaft ermöglichen. Forschung im Bereich der Biodiversität soll künftig mit der landwirtschaftlichen Praxis verknüpft werden.

Nutzpflanzenvielfalt

Der Bundesrat empfiehlt die Annahme des Gesetzes zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt. Der Fonds ist eine unabhängige Organisation und soll seinen Sitz in Bonn erhalten, Der Fonds hat im Jahr 2008 die Weltsaatgutbank in Spitzbergen gegründet, um pflanzengenetische Ressourcen der Nutzpflanzen zu sichern. Deutschland solle dem Fonds beitreten.

Energy-Drinks

Für Energydrinks wird es sieht nach einem Übergangsjahr verbindliche Höchstmengen geben. Bislang mussten Hersteller für jedes Produkt eine einzelne Genehmigung erhalten, was nun in die Höchstmengenregelung ersetzt: Sie gelten für Koffein (320 mg/Liter), Taurin (4.000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronlacton (2.400 mg/l). Außerdem gilt eine neue Kennzeichnungsvorschrift bei erhöhtem Koffeingehalt. Mussten bislang nur verpackte Energy-Drinks die Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ mit der Angabe der Koffeinmenge je 100 ml angegeben werden, gilt das nun auch für „lose“ abgegebene Getränke in Gaststätten und Discotheken. Die Angaben können auf der Getränkekarte oder mit einem Aushang veröffentlicht werden.

Energiewende

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Kürzung der Solarförderung mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der bisherige Beschluss des Bundestages stelle nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Frage, sondern beeinträchtige die Investitionssicherheit der gesamten Branche und gefährde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, so der Bundesrat. Zudem gefährdeten die vorgesehenen Übergangsfristen den Vertrauensschutz in das EEG
Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen, sieht in der Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Solargesetznovelle den Beweis für eine Konzept für eine Industrieinitiative von Wirtschafts- und Umweltministerium. Auch sechs unionsgeführte Länder haben für den Vermittlungsausschuss votiert. Lediglich Bayern, Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein wollten die Solarreform durchwinken. Die Solarpolitik habe zu der Insolvenzwelle in der Solarbranche geführt. Die Grünen haben angekündigt, im Vermittlungsausschuss die Beihilfen für differenzierte Vergütungsklassen bei Dachanlagen, die Abschaffung des Vermarktungszwanges sowie der Vergütung von Freiflächen mit über 10 MW durchzusetzen.
Auch Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel wertet den Gang in den Vermittlungsausschuss als Niederlage der Regierungskoalition. „Viele Landesregierungen haben erkannt: Der Nachbesserungsbedarf beim EEG, einem der wichtigsten Bausteine für die beschleunigte Energiewende, ist enorm. Für Kanzlerin Merkel und ihre beiden Minister Rösler und Röttgen bedeutet das die rote Karte. Ohne überzeugende Konzepte und Masterpläne kann die beschleunigte Energiewende einfach nicht funktionieren“.
Laut der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke, die den Vermittlungsausschuss als Etappensieg sieht, ist die Deutsche Solarindustrie in einem der wichtigsten globalen Wachstums- und Zukunftsmärkte Marktführer. Die Branche brauche eine berechenbare und angemessene Solarförderung.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) forderte die Politik auf, die Vermittlungsgelegenheit zu nutzen und das EEG auch im Bereich Biogas nachzubessern. Dem BÖLW als Sprecher für den Ökolandbau will Kleegras- und Luzernegemenge nicht nur als Zwischenfrucht gefördert wissen1).

Kartellbußgelder

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird dergestalt geändert, dass „zumindest ein Anteil von 20 Prozent“ der Kartellbußen einem Sondervermögen des Bundes zugeführt werden. Damit sollen die institutionalisierte Verbraucherarbeit gestärkt werden. Beispielsweise durch Deckung des Prozesskostenrisikos. Die Verbraucherarbeit ist auf eine Drittmittelfinanzierung angewiesen, das sie nur eingeschränkt entgeltliche Geschäftsmodelle aufbauen dürfe. Daher sei es gerechtfertigt, sie durch die anbietende Wirtschaft zu stärken.
„Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Dieses Geld ist bisher im Bundeshaushalt verschwunden. Jetzt kann mit einem Teil die Finanzierung der Verbraucherarbeit gestärkt werden. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Leidtragenden von Preisabsprachen. Sie sollen dann auch von den Strafen der Kartellbehörden profitieren“, kommentierte NRW-Minister Johannes Remmel.

Batterien

Die Länder haben die Initiative Brandenburgs angenommen, Quecksilber in Knopfzellenbatterien zu verbieten. Die Ausnahme, die einen Gehalt von 20.000mg/kg erlaubt, ist nach Ansicht der brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack nicht mehr erforderlich. In Batterien und Akkumulatoren ist der Höchstgehalt bereits auf fünf mg/kg begrenzt, den moderne Knopfzellen bereits einhalten können. Gegenüber der Recyclingquote von 45 Prozent bei großen Batterien, werden Knopfbatterien lediglich zu 16 Prozent zurückgegeben. Wegen der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen nicht effektiv. Diese Initiative wurde im Rahmen der EU-Richtline 2006/66/EG angenommen, die cadmiumhaltige Batterien und Akkumulatoren verbietet.

Lesestoff:

1) Kleegras auch als Hauptfrucht besser vergüten

Roland Krieg

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