Rückblick Bundesrat
Handel
BR: Mobilität, Pflanzenpaket, Biomasse und EnergieeinsparVO
Mit dem neuen Geschäftsjahr des Bundesrates ab dem 01. November hat Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, die Präsidentschaft der Länderkammer übernommen. Die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Volker Bouffier aus Baden-Württemberg und Hessen wurden zu Vizepräsidenten gewählt. Den Vorsitz des Agrarausschusses im Bundesrat hat weiterhin Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz.
Die meisten Tagesordnungspunkte wurden kurz und knapp sowie gebündelt in die Ausschüsse verwiesen, womit die Sitzung am vergangenen Freitag mit handgestoppten 55 Minuten rekordverdächtig war.
Schadstoffarme Mobilität
Winfried Hermann, Verkehrsminister in Baden-Württemberg, begründete vor der Ausschusszuweisung den Landesantrag zum Thema schadstoffarme Mobilität. Fahrzeuge mit geringerem CO2- und Schadstoffausstoß sollen eine begünstigende Plakette erhalten. Grund ist die Differenz zwischen Regierungswunsch, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge haben zu wollen, und der Realität, dass aktuell nach fünf Jahren Anlaufzeit erst 10.000 Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind. „Es geht zu langsam. Und das hat Gründe“, erklärte Hermann die Differenz. Es fehlen Anreize und Angebote. Die Anschaffung sei für Fahrzeughalter nicht attraktiv. Ein Ausbau des Fahrzeugparks könnte die Privilegierung bei Parkplätzen in der Stadt sein. Die können mit Auftankmöglichkeiten kombiniert werden. Den Hamburger Vorschlag, ein eigenes Kennzeichen einzuführen, hält Hermann für problematisch. Praktikabler sei eine blaue Plakette, die über das Emissionsrecht ausgegeben würde. Besondere Parkplätze sollten auch anderen schadstoffarmen Fahrzeugen zur Verfügung stehen. Insgesamt sei das nur ein kleiner Schritt, aber ein großer Dienst in Richtung klimafreundlicher Mobilität. Jetzt beschäftigt sich der Umweltausschuss mit dem Thema.
Pflanzengesundheit
Zum umfangreichen Paket Pflanzengesundheit,
Saatgutrecht und Kontrollen, das die EU deutlich vereinfachen will, hat der
Bundesrat eine neue überwiegend kritische Stellungnahme verfasst. So sollen die
Vorgaben für Kontrollen im Ökolandbau weiterhin im EU-Fachrecht verbleiben und
bewährte Systeme unverändert bleiben. Für die Veröffentlichungen von Kontrollergebnissen
fordert der Bundesrat eindeutige und europaweit einheitliche Vorschriften. Die
Auffassung, dass Gebühren für Kontrollen in den Mitgliedsländern fakultativ
erhoben werden können, soll verändert werden. So sollen künftig auch
Regelkontrollen verpflichtend mit Gebühren versehen werden. Wer sich „gleichbleibend
vorschriftsmäßig“ verhalte, könne von Ausnahmeregelungen in der Gebührenordnung
profitieren. Art und Umfang sollten die Länder selbst festlegen können.
Die EU möchte Kleinunternehmen von der Regel befreien.
Der Bundesrat ist skeptisch, weil in vielen Ländern Kleinunternehmen in ihrer
Summe einen Großteil des Marktes ausmachen. Das „widerspricht dem Ziel einer
gebührenfinanzierten Lebensmittelüberwachung“. Speziell für Deutschland würden
im Schlachtsektor mit Ausnahmen bei Unternehmen mit weniger als zehn
Arbeitskräften und weniger als zwei Millionen Jahresumsatz erhebliche
Einnahmeausfälle zu verzeichnen sein. Der Bundesrat fürchtet, dass große
Unternehmen sich so organisieren können, dass einzelne Betriebsteile unter die
Kleinunternehmerregel fallen werden. Generell solle in der Gebührenverordnung
besser zwischen Regelkontrollen und notwendigen Zusatzkontrollen unterschieden
werden.
Biobasierte Industriezweige
Der Bundesrat hat zum Tagesordnungspunkt „Biobasierte Industriezweige“ eigene Vorstellungen beschlossen [1]. So fand der Vorschlag des Agrarausschusses keine Mehrheit, der „Technologieoffenheit“ einforderte. Der Vorschlag des Umweltausschusses für die vorrangige Verwertung von nicht essbaren Reststoffen aus der Land- und Forstwirtschaft hingegen fand eine Mehrheit. Darin enthalten ist die Empfehlung, dass das europäische Unternehmen keine Forschungsprojekte vorantreiben dürfe, die „den Verlust der biologischen Vielfalt oder die indirekte Flächennutzungsänderung (ILUC) befördern und/oder negative Folgen für die Ernährungssicherheit haben“. Ebenfalls mehrheitsfähig war der Vorschlag, dass die Forschung den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht begünstigen dürfe. Die langfristigen Folgen seien noch immer unklar, begründeten der EU- und Umweltausschuss.
Energieeinsparverordnung
Die Länder haben der Energieeinsparverordnung nur mit
zahlreichen Auflagen zugestimmt. Diese sollen unter anderem die Transparenz der
Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden - zum Beispiel in Immobilienanzeigen und
Energieausweisen - für die Verbraucher erhöhen. Zudem möchte der Bundesrat mit
den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der
Vorschrift insgesamt erleichtern. Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung
machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in
wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende
Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen
Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein
durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften -
Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - leide die Akzeptanz und Transparenz
erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche
Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung
auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der
entsprechenden Vorschriften anzugehen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin,
dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur
Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die
Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt
zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs-
und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.
Angenommen wurde der Antrag Hamburgs, der unter anderem
eine Verbesserung des „Energietachometers“ vorgesehen hat. Die ermittelte
Energieklasse soll größer dargestellt werden:
Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt eingeteilt:
Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils zehn Prozent reduzieren. Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Die Novellierung ist Voraussetzung für die Umsetzung der entsprechenden Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie der EU. Das Energieeinspargesetz wird in Deutschland voraussichtlich im Januar 2014 in Kraft treten. Dirk Fischer, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU ist zufrieden: „Es gibt keine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Sanierung bestehender Gebäude, keine neuen Sanierungspflichten und das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot bleibt bestehen.“
Lesestoff:
roRo; VLE, BR