Rückblick Bundesrat
Handel
Rückblick Bundesrat
Die Schwierigkeit der Kreislaufwirtschaft
Früher war alles besser. Und aus Holz. Zumindest war wegen des Materialhinweises die Kreislaufwirtschaft einfacher als heute. Wie weit sich die Industriegesellschaft davon entfernt hat, macht die Diskussion über das Elektronikgerätegesetz deutlich, das die Koalition erst im März im Bundeskabinett gebilligt hat [1]. Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Konkretisierungsvorschläge zur Eindämmung der Interpretationsspielräume unterbreiten müssen. Zudem haben die Länder auf Punkte gedrängt, die vorher abwegig erschienen. So sind zahlreiche Elektrogeräte heute mit Speicherkarten ausgestattet, die Kundendaten enthalten und Nutzungsdaten speichern. Daher bekommt die Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich auch eine datenschutzrechtliche Bedeutung. Dabei muss es sich bei einzelnen Bauteilen nicht zwingend um Elektrogeräte im engeren Sinne handeln: Es gehören auch Speicher- und Prozessorchips dazu. Das Personal am Abgabepunkt muss entsprechend die Abgebenden über diesen Aspekt informieren. Das Löschen der Daten hingegen muss in der Eigenverantwortung der Nutzer bleiben.
Zudem müssen die Länder Andienungs- und Überlassungspflichten im Rahmen des Recyclings auch für Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien bestimmen können. Ausnahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen für das Elektronikgerätegesetz nicht gelten dürfen.
Das Gesetz möchte den Herstellern empfehlen, die Geräte so zu bauen, dass Batterien, deren Lebensleistung oft genug über die Nutzungsdauer eines Gerätes entscheidet, leicht entnommen und ausgetauscht werden können. Dieser präventive Punkt dient der Abfallvermeidung. Allerdings muss das Produktdesign der Geräte im Sinne des Binnenmarktes der EU europaweit zunächst einheitlich geregelt werden.
Damit die Regelung der Geräteabgabe nicht nur zu einer geordneten Abgabe, sondern auch zu einer möglichen Wiederverwendung führen kann, soll an den Orten der Abgabestellen, wie Recyclinghöfe oder bei der Abholung in Haushalten durch den Sperrmüll qualifiziertes Personal für die Sortierung zur Verfügung stehen.
Fracking
Einen Tag vorher erst im Bundestag, hat am Freitag auch schon der Bundesrat Stellung zum Fracking-Gesetz genommen. Ein Verbot dieser Technologie gibt es nur, wenn es im Bergbaurecht eingebunden wird, im Wasserrecht würde es nur einschränkend verboten, legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks noch einmal dar. Generell gelte: „Bei dieser Debatte sind wir noch nicht am Ende angelangt.“
Ambivalent äußerte sich Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil, der in dieser „außerordentlich kontroversen Diskussion“ bei Menschen und auch innerhalb der Bergbaubranche große Verunsicherung verspürt. Das so genannte konventionelle Fracking wird in Niedersachsen an 300 Projekten sicher ausprobiert, weswegen unkonventionelles Fracking nicht im Vorfeld verboten werden sollte. Schutzmaßnahmen stünden aber an erster Stelle.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck stellten die Fracking-Technologie als unpassend für die Energiewende dar. Für Habeck ist die Obergrenze für erlaubtes Fracking ein fachfremdes Scheinargument, diese Technologie zu erlauben. Anja Siegesmund, Umweltministerin in Thüringen forderte eine Länderöffnungsklausel.
Energieunion
Die Energieunion will die Energiepolitik der EU auf ein neues Fundament stellen [2]. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass bei den Governance-Maßnahmen, die Mitgliedsstaaten das Recht für ihren eigenen Energiemix behalten und über die Struktur selbst bestimmen. Zudem solle die Bundesregierung über ihren Schatten springen und sich gegen unkonventionelles Fracking eindeutig aussprechen. Auch CCS und der Nuklearbereich sollten nicht zur Energiepolitik der EU gehören. Für den Verkehrssektor müsse sich die Bundesregierung für intelligente Verkehrsträger und -systeme einsetzen, die wesentliche Bausteine für mehr Energieeffizienz sind. Es fehlten auf Brüsseler Ebene konkrete Angaben für die Umsetzung von 27 Prozent Anteil erneuerbarer Energie, auf die sich die Mitgliedsstaaten mehr konzentrieren sollten. Schieflage bestehe bei der Mittelvergabe: Die zwei Milliarden Euro für das EURATOM-Programm 2014 bis 2020 sollte für die neuen Energien umgeschichtet werden.
Klimaabkommen Paris
Da bislang erst 90 Staaten Emissionsreduktionsziele bis 2020 zugesagt haben, fürchtet der Bundesrat, dass Paris für das Zustandekommen eines Klimaabkommens fehl schlägt. Damit sei das Zwei-Grad-Ziel nicht zu erreichen. Für die Länderkammer hat das noch einen anderen Blickwinkel: Eine einseitige Vorlage durch die Union gefährde die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Firmen. Das könnte zu Standortverlagerungen der Produktion in Nicht-EU-Länder führe. Die G7-Präsidentschaft sei eine gute Möglichkeit, dem entgegenzuwirken.
Düngeverordnung
Folgende Änderungen sollen in die Dünge-Verordnung eingepflegt werden: Grenzwerte für Dioxine gelten nicht nur nicht für Wirtschaftsdünger, sondern sollen auch für Gärreste ohne Bioabfallanteil ausgenommen werden. Da Naturkalke lediglich technisch aufbereitet werden und vom Ursprungsgestein her einer breiten Spanne an Magnesium aufweisen soll der ursprünglich vorgesehen Toleranzbereich von fünf Prozent beibehalten und nicht halbiert werden. Da Magnesium zudem ein wichtiger Pflanzennährstoff ist, entspreche ein höherer Mg-Gehalt auch keiner Qualitätsminderung. Damit regionale Ascheverwertungen bestehen bleiben, sollen die neu eingeführten Siebdurchgänge für Holzasche seien zu klein, was auch feinkrümelige und homogene Qualitäten ausfiltere. Unterschiede bei der Schlackenentstehung entstünden nicht durch die Aufbereitung, sondern durch die Verbrennungsvorgänge im Vorfeld. Um den Begriff Holzkohle näher zu bestimmen wird eine nähere Bestimmung „von mindestens 80 % C in der TM“ im entsprechenden Artikel eingesetzt. In der Vergangenheit kam Holzkohle auf den Markt, die aus nicht vollständig verkohltem Holz bestand. Der natürliche Kohlenstoffgehalt von Holz liegt bei 60 Prozent.
Nutzung ÖVF
Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen sind, ab dem 01. August eines Antragsjahres neben einer neuen Aussaat auch Schafe und Ziegen weiden dürfen. Des Weiteren können beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Fläche eingestuft werden.
Lesestoff:
[1] Elektrogeräte sammeln und entsorgen
[2] EU stellt Pläne für die Energieunion vor
Roland Krieg, VLE