SARS-CoV-2: Risikostufe drei oder vier?
Handel
Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt über Risikoklassifizierung für SARS-CoV-2 ab
SARS-CoV-2 könnte in die zweithöchste Risikostufe für biologische Substanzen eingestuft werden. Die EU-Kommission gab am Mittwoch grünes Licht. Der EU-Ausschuss für Arbeit und Soziales hingegen befürwortet eine Einstufung der Risikoklasse vier und wird heute darüber abstimmen und eventuell ein Veto gegen die Kommission einlegen. In einem Austausch mit der Kommission bestanden die Parlamentarier am 20. Mai auf eine wissenschaftliche und nicht auf eine praktische Einteilung.
Mit der Risikostufe drei würde SARS-CoV-2 in die gleiche Gefahrenklasse wie SARS und MERS kommen. Biologische Substanzen dieser Klasse können ernstliche Erkrankungen auslösen und sind für Arbeiter gefährlich. Es besteht eine Ausbreitungsgefahr in die Allgemeinheit und es sind entweder prophylaktische oder Behandlungsmöglichkeiten für einen Arbeitsschutz vorhanden.
Bei einer Einstufung in die Klasse vier würde SARS-CoV-2 mit Ebola gleichgesetzt, gegen das es weder eine prophylaktische noch eine Behandlungslösung gibt.
Bei Einstufung in die Risikoklasse vier für müssen schriftliche Verhandlungsanweisungen am Arbeitsplatz im Gesundheitswesen und in Laboren vorliegen. Die Länder müssten maximale Schutzmöglichkeiten ausreichend finanzieren.
roRo
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html