Schlechtes Zeugnis

Handel

Kontrollen und kriminelles

> Diese Woche startete alles andere als ruhig: Hektische Wogen im Bereich der Ernährungsindustrie. Zum einen stellte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine hohe Beanstandungsrate in der Lebensmittelüberwachung fest, dann geriet die Firma Stöver aus Niedersachsen in den Ruch altes Fleisch neu etikettiert verkauft zu haben.

Beanstandungen
In jedem fünften Betrieb, der in Deutschland mit Lebensmitteln handelt oder sie herstellt, wird gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen, so der Jahresbericht 2004 des BVL. Über 410.000 Proben wurden gezogen. 15 Prozent wiesen Mängel auf. Damit blieb der prozentuale Anteil von Proben mit Verstößen im Vergleich zu den Vorjahren konstant.
Dr. Christian Grugel, Präsident des BVL, sieht zwei gegenläufige Trends: Die Eigenkontrolle in vielen Betrieben habe sich verbessert, gleichzeitig jedoch nähmen die Risiken, die aus der globalisierten Lebensmittelwirtschaft entstünden, deutlich zu. Besonders die Futtermittelwirtschaft belaste die Betriebe mit kaum kalkulierbarem Risiko. Besonders sensible Lebensmittel, wie Speiseeis, Desserts und Fleisch weisen zu 6,8 Prozent mikrobiologische Verunreinigungen auf. Des weiteren gebe es Mängel bei der Kennzeichnung, die manchmal ?nicht aus Versehen gemacht? werden, so Matthias Frost vom BVL. Untersucht werden allerdings überwiegend Lebensmittel, die bereits ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher aufweisen, so dass die Mängelquote ?einiges von ihrer Dramatik? verliert, wertet der aid infodienst. Die Proben sind kein repräsentativer Querschnitt über alle Lebensmittel. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) aus Bonn sieht das deutsche und europäische Lebensmittelrecht als äußerst kompliziert an, weswegen das Risiko für die Hälfte der Beanstandungen, die Kennzeichnung, für kleinere Betriebe relativ hoch ist. ?Das Vorliegen einer Beanstandung ist jedoch nicht mit irreführender Absicht gleichzusetzen?, wehrt sich der BLL. Das Ergebnis zeige schließlich, dass 85 Prozent der Proben keine Beanstandung hatten und daher sollen die Verbraucher, so der BVL, nicht ?durch reißerische Darstellungen der Beanstandungszahlen? verunsichert werden.

Umetikettierung
Nach real (Herd-und-Hof.de vom 14.03.2005) geriet nun die Firma Stöver aus Aldrup bei Oldenburg in Verdacht, Fleisch und Würste mit abgelaufenem Verfallsdatum neu zu verpacken und erneut im Handel anzubieten. Stöver stellt dazu fest: ?Stöver hat kein verdorbenes Fleisch umgepackt oder in den Handel gebracht?. Das Oldenburger Kreisveterinäramt hält die Firma für einen Vorzeigebetrieb. Hingegen sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, an den Aussagen der polnischen Arbeiter zu zweifeln. Wie das ausgeht bleibt noch offen ? aber erneut gerät nicht das traditionelle Fleischerhandwerk in Verdacht. Im März erklärte Bärbel Höhn, damals Landwirtschaftsministerin in NRW, zum Fall real: ?Wir müssen aufpassen, dass die Methode billig, billig, billig nicht zu Lasten der Legalität und Qualität geht.?

Memorandum für die künftig Verbraucherpolitik
Heute hat das BLL das 32seitige Memorandum ?Verbraucherpolitische Erwartungen der Lebensmittelwirtschaft an die künftige Bundespolitik? vorgelegt.
Bezogen auf die Lebensmittelkontrolle, stimmt der BLL ?ausdrücklich dem bereits in der Verordnung EG 178/2002 angelegtem Rechtsgrundsatz zu, dass für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit primär die Lebensmittelunternehmer verantwortlich sind?. Diese seien sich der Verantwortung bewusst und setzen sie mit einer ?Vielzahl qualitätssichernder Maßnahmen in die Praxis um?. Bezogen auf die Regelungen im Lebensmittelrecht, müsse der Regelungsbedarf bereits vorher überprüft und eine Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt werden. Damit sollen ?Überreglementierungen und ausufernde bürokratische Bürden für die Lebensmittelwirtschaft? vermieden werden.
Der BLL zählt rund 90 Fachverbände, 300 Unternehmen und 100 Einzelmitglieder, die sich als Gesprächspartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien im Bereich ?Verbraucherschutz? zur Verfügung stellen. Das umfangreiche Memorandum kann unter www.bll.de im PDF-Format eingesehen werden.

VLE

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