Schlupflöcher bei der UTP-Richtlinie schließen

Handel

BVA und VdG wollen UTP-Richtlinie für alle

Der Bundesverband Agrarhandel (BVA) und der Verein der Getreidehändler Hamburg (VdG) haben sich am Mittwoch für einen „dringend notwendigen rechtlichen Rahmen, um unlautere Handelspraktiken und der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einzudämmen“ ausgesprochen. „Der faire Umgang mit Vertragspartnern muss endlich rechtlich verankert werden“, sagte VdG-Geschäftsführer Christof Buchholz. Der Gesetzgeber könne nicht ausschließlich auf Selbstverpflichtung setzen.

Beide Verbände monieren jedoch, dass die UTP-Richtlinien (unfair trading practises) die ungleichen Marktverhältnisse nicht angingen. BVA-Geschäftsführer Martin Courbier erläutert: „Unklar ist, warum die Regelungen nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 350 Millionen Euro schützen. Faire Handelsbedingungen können keine Frage von Unternehmensgröße sein. Die vorgesehene Umsatzstaffelung verkompliziere zudem die Regelung und lässt Schlupflöcher offen.“

Außerdem dürfe die Beweislast nicht allein beim schwächeren Vertragspartner liegen. „Bereits im begründeten Verdachtsfall solle der Käufer den Nachweis erbringen, ordnungsgemäß gehandelt zu haben“, so teilen die beiden Verbände mit. Beschwerdeführer müssten durch Anonymität geschützt werden.

Bis Mai muss die Bundesregierung die 2019 geschaffene EU-Richtlinie umsetzen.

roRo

© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html

Zurück