„Schöne“ Bescherung für den Handel

Handel

Berliner Ladenöffnung zum Advent gekippt

Offen an vier Adventssonntage: Berlin und Brandenburg haben die exzessivsten Ladenöffnungszeiten und stehen daher im Fokus der Für und Wider.
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass vier verkaufsoffene Adventssonntage nicht verfassungsgemäß sind und hat dem Handel eine „schöne Bescherung“ verabreicht.

Sonntagsruhe nicht gewährleistet
Berlin hat mit seinem Ladenöffnungsgesetz vom 17. November 2006 die liberalste Zeitregelung. Bis auf Bayern folgt jedes Bundesland eigenen Regelungen. Gegen die Berliner Regelung klagten die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das Erzbistum Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Regelung für vier verkaufsoffene Sonntage nicht mit der Weimarer Reichsverfassung, die diesen Ladenschluss noch heute regelt, vereinbar ist.
Vor allem begründet das BVG seinen Entscheid damit, dass die Schutzpflichtanforderungen für die Sonn- und Feiertagsruhe nicht mehr erkennbar sind. „Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügen [der Ausnahme vom Verkauf; roRo] nicht“, heißt es im Urteil.
Als besonders störend gilt die Berliner Regelung, weil sie „schon kraft Gesetzes ohne irgendeine weitere Voraussetzung vier Sonntage in Folge für die Dauer von jeweils sieben Stunden zur Ladenöffnung freigegeben“ hat. Da ändere auch der Hinweis auf die Metropolfunktion nicht.

Die Kirchen freut es
Ingrid Fischbach, Kirchenbeauftragte der CDU/CSU sieht in der Entscheidung ein „erfreuliches Urteil“. Das Karlsruher Urteil unterstreiche die Sonderstellung des Sonntags: „Zu Recht schützt unser Grundgesetz den Sonntag als Tag der
Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Der Sonntagsschutz kommt allen zugute: der arbeitsfreie Sonntag schafft Zeit für den gemeinsamen Gottesdienst und Besinnung. Der Sonntag ist der Tag, an dem Familien ihre freie Zeit gemeinsam gestalten können.“
Jochen Bohl, Bischof der evangelischen Landeskirchen Sachsen sagt heute in der Leipziger Volkszeitung: „Das ist eine Bestätigung für die Position der Kirche und ein Durchbruch für den Schutz der Sonntagsruhe.“ Bohl sieht bereits einen Mentalitätswandel weg vom Advent als reiner Einkaufsmonat.

Verbot ist überholt
Die Ostsee-Zeitung allerdings findet die Entscheidung angesichts Sonntagsarbeit, Internet-Shopping und kommerziell strukturierten Weihnachtsmärkten „fadenscheinig“. „Konsequenter wäre es, die kleinlichen Ladenöffnungszeiten ganz zu kippen.“

roRo (mit ots)

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