Schummeleien im Glas

Handel

Erfrischungs-Einmaleins für die Gastronomie

Wenn das Wetter demnächst wieder mitspielt, dann ist auch wieder Durstlöscher-Zeit im Restaurant. Doch auch außerhalb der Sommerzeit müssen Gastronomen Regeln befolgen, die nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht immer eingehalten werden. Damit zum Durst nicht noch Ärger hinzu kommt, haben die Tester ein kleines Einmaleins für Erfrischungsgetränke zusammengestellt. Denn: „Da wird auch schon mal billigeres Tafelwasser serviert und mit den vorgeschriebenen Füllmengen nehmen es Wirte auch nicht immer ganz genau“, stellten die Tester nach einer Stichprobe fest. Bei fünfzig Wirten in fünf Städten haben die Tester genau ins Glas geschaut. Bei der Hälfte der Proben lagen Mängel vor.

Mineralwasser in Flaschen: Laut Mineralwasserverordnung muss der Durstlöscher Nummer eins in Restaurants und Kneipen stets in Flaschen serviert werden. Das hat seinen guten Grund: so soll verhindert werden, dass einem Gast, wenn er „ein Mineralwasser“ bestellt, preiswerteres Tafelwasser serviert wird. Während Mineralwasser aus einer natürlichen Quelle kommt und sich seine Bezeichnung durch den Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen verdient, kann Tafelwasser an jedem beliebigen Ort aus Trinkwasser und verschiedenen Zusatzstoffen hergestellt werden. auf diese Weise kann es passieren, dass auch Leitungswasser als Tafelwasser auf den Tisch kommt. Zahlen Gäste hierfür den Preis, wie er für Mineralwasser verlangt wird, erzielt der Gastwirt ein unberechtigtes Zubrot. Gäste, die unbedingt in einer Kneipe, im Restaurant oder im Café ein Mineralwasser wollen, können darauf pochen, dass ihnen das vitale Nass in der Flasche serviert wird.

Zu wenig Getränk im Glas: Beim Ausschank von Getränken in der Gastronomie muss auf dem Glas auch die Füllmenge und ein Füllstrich angegeben sein. Doch oft fehlen auf den Gläsern Strich und Angaben zum Volumen. Getrickst wird zudem mit Eiswürfeln. Wenn man zum Beispiel aus einem Glas Cola die kleinen gefrorenen Blöcke entfernt und die Füllmenge dann unterschritten ist, können Gäste dieses Erfrischungsgetränk reklamieren. Für Gastronomen ist es ein Muss, Gläser bis zur Markierung zu füllen.

Preise von alkoholfreien Getränken: Kneipengäste dürfen für ihren Wunsch, sich anti-alkoholisch zu vergnügen, keinen hohen Preis zahlen. Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk. Wirte, die sich nicht daran halten, verstoßen gegen das Gaststättengesetz.

VZ NRW / roRo

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