Siedlungsgebiete müssen gekennzeichnet werden

Handel

Herkunftskennzeichen für israelische Siedlungsgebiete

Die Schweizer Migros hatte 2012 zur Kundeninformation bei der Herkunft eines Produktes die israelischen Siedlungsgebiete in die Kennzeichnungsplicht aufgenommen. Da Migros die Waren auch über deutsche Händler verkauft, tauchte die Bezeichnung auch nördlich des Rheins auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schob die Verantwortung den Bundesländern zu [1].

Das Thema der Siedlungsgebiete ist politisch hochbrisant, weil die Siedlungen in besetzten Gebieten gegründet werden. Obst, Gemüse und Wein werden bis nach Europa exportiert. Die EU-Verordnung 1169/2011 hatte die Kennzeichnung bereits als Muss vorgesehen. Das die Kennzeichnung auch eine politische Ebene aufweist hat zum Streit zwischen dem französischen Wirtschaftsministerium und en israelischen Winzern von Vignoble Psagot Ltd im Westjordanland geführt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Kennzeichnung am Dienstag erneut Recht zugesprochen. Nicht nur, weil es in der Verordnung enthalten ist, sondern weil Verbraucher ohne diese Angaben in die Irre geführt werden könnten. Die Begriffe „Land“ „Staat“ und „Gebiet“ mit Blick auf den Zollkodex werden gleich gesetzt. Waren aus den besetzten Gebieten haben einen anderen völkerrechtlichen Status als aus dem Staat Israel. Zur Präzisierung müsse die unterschiedliche Kennzeichnung nach Vorabentscheidung des EuGH erfolgen.

Das gilt auch, wenn die Firma selbst ihren Sitz in Israel hat. Herkunft im Sinne eines Lebensmittels meint das geografische Gebiet des Ursprungslands. „Daher kann die Angabe, dass ein Lebensmittel aus einer  „israelische Siedlung“ in einem „vom Staat Israel besetzten Gebiet“ kommt, als Angabe eines Herkunftsortes angesehen werden, soweit der Begriff „Siedlung“ auf einen bestimmten geografischen Ort verweist“, heißt es beim EuGH in seinem Urteil.

Zum Schluss haben die Richter darauf hingewiesen, dass den Verbrauchern nicht nur gesundheitsbezogen, wirtschaftlich, umweltbezogen oder nach sozialen Erwägungen die Wahlfreiheit für ein Produkt zusteht, sondern auch aus „ethischen Erwägungen oder solchen, die die Wahrung des Völkerrechts betreffen“. Auch das diene der Kaufentscheidung.

Lesestoff:

Urteil ECLI:EU:C:2019:954 in der Rechtssache C-363/18

[1] Sachinformation oder Politik? https://herd-und-hof.de/handel-/label-zwischen-sachinformation-und-botschaft.html

roRo

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