Slowaken benachteiligen ausländischen Handel

Handel

EU prüft „Auslandssteuer“ für LEH in der Slowakei

Die EU hat in dieser Woche ein Prüfverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Das EU-Land hat am 01. Januar neue Steuerregelungen eingeführt. Ende April würden die ersten Zahlungen fällig. Der Lebensmitteleinzelhandel muss nach aktueller Gesetzgebung eine neue vierteljährliche Steuer in Höhe von 2,5 Prozent des Umsatzes leisten. Von dieser Steuer sind die Unternehmen befreit, die vor allem hinsichtlich ihres geografischen Tätigkeitsbereiches in der Slowakei agieren. Eine Analyse zeigt, dass nur sieben Händler die neue Steuer entrichten müssten. Sechs davon haben ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsland. Bei dem einzigen verbliebenen slowakischen Unternehmen wäre ein Großteil seines Umsatzes von der Berechnung ausgenommen.

Vor allem hat die Slowakei diese neue Steuerregelung nicht an die EU berichtet. Die Steuer selbst ist nicht strittig – aber die Ausnahmen, die ausländische Firmen benachteiligen und daher das Prinzip des freien Binnenmarktes in Frage stellen. Die Steuer befreit inländische Unternehmen selektiv und kann daher als Subvention gewertet werden.

roRo

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