Smart Meter kommt

Handel

Gesetz für die digitale Energiewende

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Damit soll für das im Frühjahr 2023 geplante Gesetz Rechtssicherheit für die flächendeckende Nutzung eines Smart Meters geben. Der smarte Stromzähler ist Voraussetzung für den fluktuierenden Verbrauch und schankende Erzeugung von Energie. Der neue Stromzähler soll Verbraucher auch besser über ihren Verbrauch informieren.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte: „Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende. Wir sorgen mit dem heutigen Gesetzentwurf für einen gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan.“ Als Zieljahr für die digitale Infrastruktur wird 2030 festgelegt.

Bislang galt die sogenannte Drei-Hersteller-Regel. Diese ist EU-rechtlich nicht erforderlich und entfällt jetzt, auch weil inzwischen ein ausreichendes Marktangebot für Smart-Meter-Gateways verfügbar ist. Die Drei-Hersteller-Regel des alten Messstellenbetriebsgesetzes verlangte bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern. Da inzwischen ein ausreichendes Angebot an Smart-Meter-Gateways vorhanden ist, kann diese Regelung entfallen.

Bei Verbrauchern können die neuen Geräte bei Größenordnungen bis 100.000 kWh (optional bis 6.000 kWh) und bei Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kWh) ab sofort eingebaut werden. Die Kosten werden besser als heute verteilt. Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr und entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung.

Das Ministerium verspricht die Einführung dynamischer Tarife. Alle Stromversorger müssen unabhängig von ihrer Größe ab 2025 dynamische Tarife  anbieten. Dadurch können Verbraucher Strom vermehrt aus Zeiten mit kostengünstigerem Strom beziehen. Das gilt bislang nur Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztkunden.

Günstiger wird die Energie, weil mehrere Verbraucher und Ladeeinrichtungen an sogenannten Smart-Meter-Gateway gebündelt werden können. Sie können selbstständig am Markt agieren und die Zahl der verbauten Messgeräte wird kleiner.

Lesestoff:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zum-neustart-der-digitalisierung-der-energiewende.html

roRo

Zurück