Soziale Verantwortung der Unternehmen

Handel

Union wartet Nationalen Aktionsplan ab

Verhandlungen über bi- und multilaterale Handelsabkommen werden immer mehr von sozialen und Umweltaspekten begleitet. Ein anderer Ansatz sind nationale Verpflichtungen der Unternehmen selbst. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat 2011 „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ erstellt, die von den UN-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung hat mit einem Nationalen Aktionsplan (NAP) 2014 angefangen, gehört aber zu dem Kreis der von der EU angemahnten Mitgliedsländern, die endlich eine „Zukunftsfähige Unternehmerverantwortung“ gesetzlich verankern sollen.

Wegen Umsetzungsdefiziten hat Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Verankerung von CSR-Richtlinien gestellt. Nach bestimmten Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl sollen Verpflichtungen skalierbar aufgestellt werden. Zusätzlich sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Corporate Social Responsibility (CSR) geschaffen werden. Die Union will erst die Umsetzung des NAP abwarten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Die Ablehnung des Antrages scheiterte auch an der SPD, die kritisiert, dass die Regeln für börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zu großzügig gefasst seien. Sie selbst wäre gerne weiter gegangen, teilte sie im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit.

roRo

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