Spitzenausgleich für Energieeffizienz
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Kabinett verlängert Energie-Steuerbegünstigung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch unter Führung von Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) innerhalb von 15 Minuten unter anderem auch die Fortführung der seit 2002 bestehenden Steuerbegünstigung für Unternehmen im Energie- und Ökosteuerbereich beschlossen. Ende 2012 wäre sie ausgelaufen. Im Gegenzug der 10-jährigen Verlängerung verlangt die Regierung von den begünstigten Unternehmen „klare Energie-Einsparziele“ zur Erhöhung der Energieeffizienz. Ohne diese Ziele werde die Steuerbefreiung nicht gewährt, teilt die Bundesregierung mit. Für Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler ist die Entscheidung „ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Industriestandortes Deutschland.“
Eine Steuerersparnis bekommt ab 2013 nur noch das Unternehmen, das ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt hat. Die Firmen müssen ihren Energieverbrauch erfassen und systematische Einsparpotenziale ermitteln. Für 2016 sollen die Firmen die Begünstigung in einem zweiten Schritt nur erhalten, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Energie-Intensität ab dem Bezugsjahr 2013 erreichen. Für die Folgejahre bis 2022 soll 2017 eine Evaluierung der Effizienzwerte erfolgen.
Ein wissenschaftliches Institut wird die Einsparziele überprüfen. Zwischen 2013 und 2015 sollen das 1,3 Prozent pro Jahr, danach 1,35 Prozent sein. Trotz Kritik an den niedrigen Werten, ist ein Sprecher aus dem Wirtschaftsministerium sicher, dass „die im Gesetzentwurf festgelegten Ziele für das produzierende Gewerbe eine Effizienzanstrengung bedeuten, die ohne diese Anreizwirkung dieses Spitzenausgleichs nicht in dieser Weise realisiert werden könnten.“
Nach Auskunft des Finanzministeriums ist wegen des Ausfalls der Ökosteuer derzeit keine Steuererhöhung geplant. Welche Auswirkungen das Gesetz auf die privaten Verbraucher hat, war kein Thema im Kabinett.
Spitzenausgleich
Der so genannte Spitzenausgleich wurde eingeführt, weil ausländische Unternehmen niedrigere Steuern auf Energie zahlen und die deutsche Wirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung benachteiligt ist. Durch den Spitzenausgleich erhalten die Unternehmen einen Teil der Energie- oder Stromsteuerbelastung bis zu 90 Prozent vergütet. Genau den Teil, der die Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen übersteigt. Jährlich spart die Wirtschaft Beiträge in Höhe von 2,3 Milliarden Euro.
„Lachnummer Effizienz“
Lisa Pauls, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss, bezeichnete die hinterlegten Effizienzziele als „Lachnummer“. Die Werte würden auch so erreicht, erst ab 1,7 Prozent könne man von einer echten „Sparanstrengung“ reden. Aber selbst wenn die Wirtschaft das vorgelegte Ziel verfehlt: Sie bekommt zwar den Spitzenausgleich gestrichen, aber nicht alles. 60 Prozent werden immer noch ausbezahlt. „Nur Unternehmen, die nachweislich besonders energieintensiv und in starkem internationalen Wettbewerb stehen“, sollen nach Pauls unter eine Härtefallregelung fallen.
Roland Krieg