Steuergefördete Klima-Gebäudesanierung gescheitert
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Aus für steuerliche Förderung der energetischen Sanierung
Am Mittwochabend hat der Vermittlungsausschuss im Bundesrat keine Einigung für die steuerlich geförderte energetische Sanierung der Wohngebäude gefunden. Trotz intensiver Vermittlungsbemühungen während eines ganzen Jahres konnten sich Bund und Länder nicht einigen [1]. Die steuerliche Förderung tritt daher nicht in Kraft. Als Ersatz will die Bundesregierung im nächsten Jahr ein KfW-Programm in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro auflegen.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs und Christian Ruck geben den rot-grünen Bundesländern die Schuld, die Kompromisse bei den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes nicht akzeptiert zu haben. Die KfW-Millionen würden die Sanierung mit direkten Zuschüssen voranbringen.
Die SPD hat die Energetische Gebäudesanierung als „unsozialen Bonus“ angesehen, der nun vom Tisch ist. Die KfW-Gelder bedeuteten Aufträge fürs Handwerk: „Das ist gut für die Konjunktur, gut für die Arbeit in Deutschland und auch gut für das Klima“, erklärte Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD.
Die Absage lässt sich farblich nicht einfach beschreiben. Franz Untersteller, Umweltminister in Baden-Württemberg: „Dass sich am Ende einige Länder immer noch quer gestellt haben, ist absolut enttäuschend. Ich glaube, aus Baden-Württemberg lag ein sehr vernünftiger Kompromissvorschlag vor; übrigens von SPD und Grünen gemeinsam getragen. An uns liegt es nicht, dass dieses wichtige Instrument zum Ankurbeln der Sanierungsquote und zum Klimaschutz nicht kommt.“ Zinsverbilligte Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, seien gut und richtig, so Untersteller weiter. Aber es gebe nun mal Haus- und Wohnungsbesitzer, die ohne Kreditaufnahme sanieren könnten. Ihnen einen Anreiz zu geben, ihre Pläne umfassend und schnell zu realisieren, sei das Ziel gewesen.
Herd-und-Hof.de hat weitere Stimmen zu dem Beschluss eingeholt:
Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, kommentiert das Ergebnis und die Stellungnahme der Regierung: „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat weder einen kompromissfähigen Vorschlag für die steuerliche Abschreibung gemacht, noch im Laufe des Verfahrens ein ausreichendes Kompromissangebot an die Länder gemacht. Die Ankündigung der Bundesregierung die Mittel der KfW um 300 Millionen aufzustocken sind nicht ausreichend. Wir Grüne fordern deshalb erneut einen Energiesparfonds mit 2 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung. Damit könnten wir die aktuelle Sanierungsrate von 1,2 Prozent auf 3 Prozent erhöhen und den Gebäudebestand bis 2050 vollständig sanieren."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bedauert, dass es zu keiner Einigung gekommen ist. Eine steuerliche Förderung wäre für Dr. Hyeon Seo, Referentin für Nachhaltiges Bauen und Wohnen, eine geeignete Maßnahme gewesen, die energetische Grundsanierung entsprechend den gesetzten Zielen voranzubringen. Die Aufstockung der KfW-Gelder werde aus Sicht des vzbv nicht ausreichen, um die Sanierungsrate von einem auf drei Prozent zu erhöhen. Das ist für die Ziele der Energiewende notwendig. Der vzbv fordert eine verlässliche Förderung in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich.
Auch Petra Uertz, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes Wohneigentum, bedauert die Entscheidung. Die 300 Millionen von der KfW seien zwar begrüßenswert, gleichen „aber das Scheitern der steuerlichen Förderung nicht aus.“ Zudem ist eine KfW-Förderung deutlich komplizierter zu erhalten. „Zielführend wäre“, so Uertz weiter, „wenn das neue KfW-Förderprogramm nicht nur vergünstigte Kredite, sondern auch Zuschuss-Versionen beinhalten würde.“ Dennoch zeigt sich der Verband ein wenig optimistisch, denn durch das Ergebnis hätten die Hausbesitzer nach eineinhalb Jahren „endlich eine eindeutige Regelung“. Auch wenn das Ergebnis nicht den Wünschen entspricht, so wissen die Eigentümer doch, „was sie erwarten dürfen, oder eben nicht erwarten dürfen. Die politische Hängepartie der vergangenen Monate führte zu einem Sanierungsstau. Diesen abzubauen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.“ Der Verband fürchtet aber steigende Baupreise, weil jetzt auch die Nachfrage steigt.
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, kommentiert: „Wir bedauern es, dass der große Wurf ausgeblieben ist, denn der Bedarf an einer energetischen Sanierung von Bauten ist groß. Wir hätten uns durchaus eine befristete steuerliche Förderung vorstellen können, begrüßen aber auch die Zusage des Bundes, nun verstärkt auf eine Förderung durch die KfW zu setzen. Der dadurch ausgelöste Effekt wird aber wahrscheinlich geringer ausfallen als bei einem steuerlichen Anreiz.“
Mieterperspektive
Die energetische Sanierung von Gebäuden hat auch eine deutliche Mieterkomponente. Darüber hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag im Rahmen der Änderung des Mietrechts debattiert und den Regierungsantrag angenommen. In den ersten drei Monaten der energetischen Sanierung dürfen Mieter jetzt keine Mietminderung mehr geltend machen. Für Stephan Thomae von der FDP hätte das eine zusätzliche Belastung zur Investition der Vermieter bedeutet. Nach Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) ist das eine Klarstellung, dass die Energiewende von der gesamten Gesellschaft getragen werden müsse. Das gehöre zu einer gerechten Lastenverteilung. Die Minderung sei ausgenommen, weil die Mieter in Zukunft von der energetischen Sanierung profitieren können, so Luczak. Dass durch das Minderungsverbot allerdings ein Schub für die energetische Sanierung ausgelöst werden könne, glaubt stellvertretend für die gesamte Opposition Ingo Egloff von der SPD nicht. Heidrun Blum (Die Linke) fürchtet eine einseitige Belastung der Mieter und nennt den Ansatz einen „Rückzug des Staates aus der Wohnungspolitik.“ Energiewende und Mietverhältnis gehören nach Blum zusammen und forderte vergeblich, dass nur dann die Miete erhöht werden dürfe, wenn es auch eine Wohnraumverbesserung gebe.
Lesestoff:
[1] Energetische Gebäudesanierung schon wieder vertagt
Roland Krieg