Steuern für Klein-Keltereien in GB

Handel

Keine Steuerausnahme für britische Kleinkelter

Cidre und Birnenschnaps fallen unter die Kategorie „fermentierte Getränke außer Wein und Bier“. Großbritannien hat Kleinunternehmer, die Cidre und Birnenschnaps traditionell vor allem im Südwesten Englands produzieren mit einer Steuer belegt. Die beiden britischen Abgeordneten Ashley Fox und Andrew Lewer von der ECR (Konservative) haben bei der EU eine Steuerbefreiung für die Kleinunternehmer der Cidre-Produktion erfragt, da die finanzielle Belastung den Fortbestand der Unternehmungen gefährde. Vor längerer Zeit waren Keltereien bis 70 Hektoliter von der Besteuerung befreit, argumentieren sie.

Dem hat die EU allerdings eine Absage erteilt. Die Besteuerungsvorschriften sind der EU-Verordnung 92/83/EEG niedergelegt. Sie sind mit einem Steuersatz von Null vorgeschlagen. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer, darunter Großbritannien selbst, hat aber für einen höheren Steuersatz votiert. Für den Erhalt eines fairen Ausgleichs müsse daher die Besteuerung in der gesamten Kategorie „fermentierte Getränke außer Wein und Bier“ aufrecht erhalten werden. In seiner Antwort weist EU-Kommissar für Finanzangelegenheiten Pierre Moscovici auf die Ausnahmeklausel in der Verordnung für einen Alkoholgehalt bis maximal 8,5 Prozent hin. Eine Befreiung für Kleinunternehmer müsste über eine Änderung der Verordnung mit einer Zustimmung des EU-Rates umgesetzt werden.

roRo

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