Steuerprüfung bei Radeberger angezeigt
Handel
Mehrweg-Flaschen bei Radeberger auch steuerlich interessant?
Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Verhalten der Radeberger mit den Corona-Mehrwegflaschen kritisiert hat, droht dem Bier aus Dresden nun auch steuerlicher Wirbel.
Der Verband der Privaten Brauer Deutschland hat sich die Vorwürfe der DUH angeschaut und die Vermarktungsstrategie nicht nur als „dreiste Verbrauchertäuschung“ verurteilt. Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes lässt prüfen, ob die Radeberger Gruppe nicht auch die Umsatzsteuer falsch abgeführt habe.
Während für Mehrweg-Standardflaschen branchenweit ein Pfandsatz von 0,08 Euro pro Flasche Anwendung findet, ist nach § 9 Abs. 1 der Verpackungsverordnung für Bier, welches in Einwegverpackungen verkauft wird, ein Pfandsatz in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschlie0lich Umsatzsteuer je Verpackung gesetzlich vorgeschrieben. Für das Corona-Bier habe Radeberger nicht nur den falschen Pfandsatz berechnet, sondern „die hierauf entfallende höhere Umsatzsteuer nicht berechnet und an den Fiskus abgeführt“, erklärte Demleitner.
Deshalb habe die Radeberger Gruppe einen Wettbewerbsvorteil erzielt, der „nicht hinnehmbar ist“. Die privaten Brauer haben die hessische Finanzbehörde aufgefordert, den Sachverhalt zu klären. Der Firmensitz der Radeberger Gruppe ist in Frankfurt/Main.
Radeberger bleibt gelassen
Radeberger hatte nach den Vorwürfen der DUH angegeben, es lassen sich kein Spuren der Wiederbefüllung finden, weil für den deutschen Markt nur neue Flaschen verwendet würden. Zusammen mit der Grupo Modelo wurde das Mehrwegsystem so umgestellt, dass jetzt auch wiederbefüllte Mehrweg-Flaschen auf den deutschen Markt kommen. Über Belgien geht es dann retour nach Mexiko. Für Radeberger sind damit die Mehrwegbedingungen erfüllt.
Eine Sprecherin teilte Herd-und-Hof.de am Mittwoch mit, dass die Gruppe diese Sachlage auch dem Finanzamt belegen werde und sieht dem neuerlichen Vorwurf gelassen entgegen.
Und der lange Weg…?
Da erinnert Radeberger an die Situation zur Einführung der Reform der Verpackungsverordnung, als sich viele Handelshäuser zwischen Glas-Mehrweg, PET-Mehrweg, PET-Einweg, Dosen-Einweg und Glas-Einweg entscheiden mussten. Zwar entschieden sich viele gegen Dosen und Glas-Einweg. Aber: „Alle Importmarken standen damals vor der Herausforderung, entweder Lösungen im Mehrwegsystem zu finden (was natürlich komplex ist und mit hohen Transportwegen einhergeht) – oder aus dem Markt auszuscheiden (was übrigens einer Abschottung des deutschen Marktes für ausländische Biere gleichgekommen wäre, dazu gab es ja die ein oder andere Äußerung der Europäischen Kommission und anderer Instanzen)“, teilt die Sprecherin mit. Den Vorschlag Corona-Bier als Tankware nach Deutschland kommen zu lassen und hier abzufüllen widersprach der Philosophie der mexikanischen Brauerei, die ihr Bier lieber selbst abfüllen. Hier dürfe der Verbraucher selbst entscheiden, so die Sprecherin weiter, welche weit gereisten Produke wie Kaffee, Kiwis oder Bananen er konsumiert.
Lesestoff:
Roland Krieg