Steuerreform für Alkohol
Handel
Steuerermäßigung für Kleinbrenner
Ashley Fox und Andrew Lewer sind „Leaver“. Der Brite Fox ist seit 2009 Mitglied im Europaparlament, Lewer sitzt im britischen Parlament. Beide sind konservativ und beide sind „Leaver“, befürworteten den Brexit. Beide haben sich 2015 in der EU für britische Cidre-Erzeuger stark gemacht. Cidre und Birnenschnaps fallen europäisch gesehen in die Kategorie „fermentierte Getränke außer Wein und Bier“. Im Südwesten der britischen Insel gibt es eine große Zahl kleiner Keltereien, für die Fox und Lewer eine Steuerbefreiung durchsetzen wollten. Hintergrund ist die EWG-Verordnung 92/83 über Besteuerungsvorschriften von Alkohol und alkoholischen Getränken, die neben einer Definition der einzelnen Getränke auch einen EU-weiten harmonischen Steuersatz für den gemeinsamen Binnenmarkt sichert. Um Kleinerzeuger den Marktzugang zu sichern, hatten die beiden Briten 2015 eine Steuerbefreiung für kleine Keltereien vorgeschlagen. Den Wunsch nach einer kompletten Steuerbefreiung für Kleinunternehmen bis 70 Hektoliter hatte allerdings der EU-Finanz-Kommissar Pierre Moscovici abgelehnt [1].
Demnächst können Fox und Lewer versuchen, ihre Pläne national umsetzen. Sie hätten aber auch einen baldigen Teilerfolg beim Verbleib in der EU feiern können, denn Moscovici hat sich auf den Weg gemacht, die Verbrauchssteuern auf Alkohol innerhalb der EU neu zu ordnen. Im Rahmen des so genannten REFIT-Programms für die Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften steht die Verordnung EWG/92/83 jetzt auch auf dem Prüfstand.
Am Freitag hat Moscovici grünes Licht für die Reformulierung der Verordnung gegeben: „Die gemeinsamen Vorschriften der EU für Verbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke sind über 25 Jahre alt und müssen dringend aktualisiert werden, damit sie den Herausforderungen und Chancen neuer Technologien und Entwicklungen im Handel mithalten und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit schützen können.“ Die Mitgliedsländer sollen „schnell und entschlossen“ die Verordnung überarbeiten. Kleine Erzeuger von Alkohol sollen mit einer neuen Besteuerung ein verbessertes Unternehmensumfeld vorfinden und von geringeren Kosten profitieren. Kleine und handwerkliche Erzeuger von Alkohol und alkoholischen Getränken, sowie erstmals kleine und unabhängige Cidre-Hersteller sollen Zugang zu einem EU-weiten Zertifizierungssystem erhalten, das ihnen das Recht auf niedrigere Steuersätze bestätigt.
Der Verwaltungs- und Befolgungsaufwand soll sinken. In der EU wird es dann eine einheitliche Definition für Cidre geben, was den Herstellern erstmals einen geringeren Steuersatz gewähren kann. Das gleiche gilt dann auch für Kleinerzeuger von Bier und Spirituosen.
Der Schwellenwert für Bier mit geringem Alkoholgehalt wird auf 2,8 und 3,5 Volumenprozent angehoben, damit Unternehmen neue Produkte mit einem geringeren Steuersatz schneller auf den Markt bringen können.
Nebenbei werden die Verfahren für die Herstellung von denaturiertem Alkohol festgelegt. Dieser Alkohol kommt in Reinigungsmitteln, Frostschutzmitteln oder Parfüm vor und ist von der Verbrauchssteuer befreit. Allerdings nutzen skrupellose Hersteller diesen Alkohol auch, um Nachahmergetränke herzustellen. Ein digitales System wird die gedruckte Meldebögen ersetzen und die Rückverfolgbarkeit gegen diese betrügerischen Machenschaften erleichtern.
Der Kommissionsvorschlag wird jetzt dem EU-Parlament und dem Ministerrat übermittelt sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation vorgelegt.
Lesestoff:
[1] Keine Ausnahmen für britische Kleinkelter: https://herd-und-hof.de/handel-/steuern-fuer-klein-keltereien-in-gb.html
Roland Krieg