Stichwort Substanzsteuer
Handel
Pflanzenschutzmittelabgabe ist keine Substanzsteuer
Die einen haben über das Sondierungspapier der offensichtlichen Ampel-Koalition frohlockt, weil es eine Steuererhöhung ausschließt. Zum anderen drohen im Ampel-Koalitionsvertrag mit Steuern für Zucker und Pflanzenschutzmittel offenbar neue Erhebungen.
Einige sprechen schon von Wortbruch. Aber die Tücke liegt im Detail. Das Sondierungspapier spricht von Substanzsteuern, die nicht erhöht werden sollen. Von anderen Steuern ist nicht die Rede. Wörtlich heißt es: „Wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie zum Beispiel die Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen.“
Stichwort Substanzsteuer
Die Literatur ist eindeutig. Als Substanzsteuer gilt die staatliche Erhebung von Geldern auf ein bestehendes Vermögen. Beispiele sind die Erbschaftssteuer und die Grundsteuer.
Demgegenüber werden die an den Staat abgeführten Steuern auf Geld und Güter, die einer Person oder einem Unternehmen zufließen als Ertragssteuer bezeichnet. Die Steuern fallen an, wenn Waren gekauft oder verkauft werden.
Der Sinn von Substanzsteuern ist die Umverteilung eines Vermögens, die Besteuerung von Dienstleistungen und Waren ist eine Besteuerung für einen Vermögenszuwachs innerhalb einer bestimmten Zeit, dem Veranlagungszeitraum.
Kaufen Landwirte Pflanzenschutzmittel ein, wird die Umsatzsteuer fällig, die mit einem neuen Lenkungsbetrag einer Pflanzenschutzsteuer belegt werden könnte. Das ist aber keine Substanzsteuer. Und darf nach Sondierungspapier von der künftigen Koalition wortbruchfrei erhoben werden.
Roland Krieg
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