Strategie zur Artenvielfalt reicht nicht aus

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Gentechnik keine Gefahr für die Artenviefalt

Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" beschlossen. Damit folgte sie den UN-Anforderungen der Konvention zur Artenvielfalt der Vereinten Nationen.  In jeder Legislaturperiode folgt seitdem ein Rechenschaftsbericht vom Bundesumweltministerium, dessen aktuelle Version über die Jahre 2017 bis 2021 am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Trotz zahlreicher Maßnahmen und Strategien gibt es noch immer großen Handlungsbedarf, den Artenverlust zu stoppen. Dabei wurde auch die Naturschutzfinanzierung in den vergangenen Jahren immer wieder aufgestockt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze kommentiert den Bericht: „Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine ebenso wichtige Zukunftsaufgabe wie der Klimaschutz. Wir Menschen sind auf intakte Ökosysteme angewiesen. Geht die biologische Vielfalt zurück, werden Ökosysteme gestört, und am Ende leiden auch die Menschen. Dieser Bericht belegt, dass wir seit 2007, aber gerade auch in den letzten Jahren, große Fortschritte erreicht haben. Allerdings brauchen wir dringend eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt.“

Fortschritte sind beim Insektenschutz zu verzeichnen, auch beim Ausbau des ökologischen Landbaus der Auenrenaturierung und der Verbesserung der Natur in der Stadt. Nachholbedarf gibt es bei der Minderung der Stickstoffeinträge, naturnaher Auenentwicklung für den Platzbedarf der Flüsse. Die Finanzmittel haben bislang nicht ausgereicht, um eine Trendumkehr einzuleiten.

Im Bereich der Landwirtschaft stellt der Bericht eindeutig klar: „Von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geht auch in Zukunft keine Gefährdung der biologischen Vielfalt, insbesondere in Naturschutzgebieten aus.“

Lesestoff:

Den Bericht finden Sie unter https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-wir-brauchen-eine-trendwende-beim-verlust-der-biologischen-vielfalt

roRo

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