Streichbutter vor dem Aus?
Handel
EU verklagt Tschechien
„Pomazánkové máslo“ ist ein typisches tschechisches Produkt. Das meist in einem Plastikbecher verkaufte eher sahnige Milchprodukt wird als Brotaufstrich vermarktet. Es ist vergleichbar mit einem Quark, aromatisiert mit Schnittlauch oder Paprika. Das Produkt hat allerdings ein Problem. Übersetzt heißt „Pomazánkové máslo“ Streichbutter. Findige Unternehmen haben den zweiten Namensteil, die „Butter“ bereits von der Verpackung entfernt, denn daran stört sich die EU. Der beliebte Aufstrich hat zu wenig Fett, um Butter zu sein.
EU-Klage
Der Streit läuft bereits seit einigen Jahren. Diesen Donnerstag hat die EU dann doch noch beschlossen, die Tschechische Republik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Der tatsächliche Fettgehalt entspricht nicht der Verkehrsbezeichnung „Butter“.
Hintergrund sei die Gefahr, dass Verbraucher im gemeinsamen Binnenmarkt Butter, Margarine und andere Fette fair von einander unterscheiden können müssen. Gemäß der Verordnung darf die Verkehrsbezeichnung „Butter“ nur für Erzeugnisse mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80 Prozent verwendet werden. Dieser Mindestwert wird auch in internationalen Normen wie dem „Codex Alimentarius“ und der Zollnomenklatur zugrunde gelegt. Es können auch Erzeugnisse mit einem niedrigeren Fettgehalt hergestellt werden, die dann aber die Verkehrsbezeichnung „Milchstreichfett“ tragen müssen. Ausnahmen von dieser Bestimmung können nur für Erzeugnisse gewährt werden, „deren genaue Beschaffenheit sich eindeutig aus ihrer traditionellen Verwendung ergibt und/oder wenn die Bezeichnung eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwandt wird“.
„Máslo“ hingegen heißt Butter. Und Pomazánkové máslo hat nur 31 Prozent Fett.
Mehr Fett oder weniger Worte
Tschechien hatte es in der jüngsten Vergangenheit abgelehnt, die Verkehrsbezeichnung zu ändern. Daher wird jetzt gegen das Nachbarland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die EU weiß auch schon, welche Lösungen es gibt: Entweder muss der Fettgehalt auf Butterniveau angehoben werden, oder die Verkehrsbezeichnung des Produkts wird geändert.
roRo