Subventionsbericht der Bundesregierung
Handel
Subventionen in Deutschland gestiegen
Der 25. Subventionsbericht der Bundesregierung umfasst die Jahre 2013 bis 2016. Dabei werden Finanzhilfen als Zuschuss und steuerliche Erleichterungen als begünstigte Ausgaben unterschieden. Insgesamt steigt das Subventionsvolumen im Berichtzeitraum von 20,4 auf 22,9 Milliarden Euro an. Der Anstieg resultiert aus einer Erhöhung der Finanzhilfen mit einem Volumen von 2,4 Milliarden Euro, während die Steuererleichterungen auf vergleichbarem Niveau von 15,4 Milliarden Euro verharren.
Der größte subventionierte Sektor ist der des Verkehrs. Da liegen die Ausgaben und Steuererleichterungen bei 2,3 bis 2,7 Milliarden Euro, wobei die Steuererleichterungen knapp das sieben- bis vierfache umfassen. Ebenfalls viel Subventionen fallen für den Wohnungsbereich mit 1,8 Milliarden Euro an. Auf Platz drei liegen Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (ELV) mit 1,478 Milliarden Euro:

Für den Bereich der Ernährung und Landwirtschaft sollen die Subventionen die Existenz der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichern und den Strukturwandel sozial flankieren. Als strukturpolitische Maßnahme wird der Marktaustritt von Inhabern kleiner landwirtschaftliche Betriebe gefördert. Für die direkte Einkommenshilfe dieser Menschen gab es zwei mittlerweile ausgelaufene Programme. Zuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung gleicht die regional verschiedenen Beträge aus und senkt die Kostenbelastung der Landwirte.
Beim Kraftstoffeinsatz erhalten die Landwirte seit dem 01. Januar 2001 eine Steuervergünstigung für versteuertes Gasöl, soweit es zur Bodenbewirtschaftung eingesetzt wird. Reine Biokraftstoffe sind von der Steuer befreit.
Als Kofinanzierung des Bundes dienen Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die Betriebe auf die künftigen Anforderungen zu stärken. Zusätzlich laufen darüber auch Dorfverbesserungsmaßnahmen, Küstenschutz und Ausbau des Breitbandnetzes.
Der ökologische Landbau erhält seine Förderung über das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft“ (BÖLN). Das bezieht Forschung, Wissenstransfer, Umstellungsberatung und Verbraucherinformationen zum Ökolandbau mit ein.
Die Förderung nachwachsender Rohstoffe ist zeitlich begrenzt. Se soll den Übergang zur eigenen Tragfähigkeit im Markt begleiten. Die Energieberatung für Landwirte zur Förderung der Energieeffizienz wird ab 2016 über den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) finanziert.
Und dann zahlt der Bund aus dem eigenen Haushalt noch einen Zuschuss für das Branntweinmonopol der kleinen und mittelständischen Brennereien. Die dadurch gesicherte Abnahme des erzeugten Alkohols führt zur nachweislichen Existenzerhaltung. Derzeit läuft noch bis 2017 eine Übergangszeit, bis diese Subvention EU-gemäß fällt.
Die größten Einzelmaßnahmen
Unter den Top Ten der größten Einzelmaßnahmen ist die Landwirtschaft aber kaum vertreten. Die größte Einzelmaßnahme bei den Finanzhilfen stellt die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW-Förderbank mit 1,365 Milliarden Euro im Jahr 2015 und geplanten 1,507 Milliarden im nächsten Jahr. Danach kommt gleich die Steinkohle mit 1,085 (1,282) Milliarden Euro und der Ausbau des Breitbandnetzes im Jahr 2016 mit 554 Millionen Euro. Danach folgen erst Maßnahmen der GAK, die aber auch anderen wirtschaftlichen Sektoren zugute kommen können.
Die größte Steuerminderungsmaßnahme verursacht die „Vergünstigung für Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall mit 7,9 Milliarden Euro. Der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen beträgt auf Platz zwei 3,720 Milliarden Euro. Die Schichtzuschläge summieren sich auf Platz drei auf 1,9 Milliarden Euro. Der oft gescholtene steuerbegünstigte Agrardiesel fällt in dieser Betrachtung erst auf Platz 15 mit 400 Millionen Euro auf.
roRo