Tschechien unterliegt im „Butter“streit

Handel

EuGH: Butter muss Butter bleiben

Butter ist in der Gemeinsamen Marktordnung der EU streng definiert. So darf sich ein Erzeugnis nur nennen, wenn der Milchfettgehalt zwischen 80 und 90 Prozent liegt, nicht mehr als 16 Prozent Wasser enthalten ist und die fettfreie Milchtrockenmasse nicht mehr als zwei Prozent beträgt.

„Pomazankove maslo“ hingegen ist ein traditioneller tschechischer und slowakischer Brotaufstrich, der auch in der Industrie verwendet wird. Er enthält 31 Prozent Milchfett, 42 Prozent feste Milchbestandteile, Sauerrahm und Buttermilch sowie verschiedene Kräuter. Die Hersteller dürfen das Milchfett nicht durch pflanzliches Fett ersetzen.

Dennoch gefiel der EU der Namen nicht, seit dem die beiden Länder der EU beigetreten sind. Der tschechische Begriff „Maslo“ (Butter) entspricht nicht der europäischen Definition.

Um der Umbenennung zu entkommen, stellte Tschechien schon 2004 und erneut 2007 einen Antrag, die „streichfähige Butter“ als garantierte Ursprungsbezeichnung für ein traditionelles Produkt eintragen zu lassen. Das hat die EU 2010 abgelehnt. Unter anderem mit Hinweis auf die „irreführende Verwendung“ des Namens Butter.

Die Tschechen gaben nicht auf. 2013 teilten sie der Kommission mit, dass sie für den Eintrag als garantiertes ursprüngliches Produkt den Begriff „Pomazankove maslo“ durch „tradicni pomazankove“ (traditioneller Aufstrich) mit dem Zusatz „mlecna pomazanka 34 %“ (Milchstreichfett 34 Prozent) eingetragen wissen wollen. Der Ausschuss für Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse hat das abgelehnt.

Dagegen hat Tschechien beim Europäischen Gerichtshof Klage eingelegt, bei der am Dienstag das Urteil gefällt wurde. Die EU lehnte das Ansinnen erneut ab, weil auch der Name eine traditionelle Vorgeschichte wie das Produkt aufweisen muss.

ECLI:EU:T:2015:269

roRo

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