Umweltausschuss beschäftigt sich mit Fracking

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„Fracking-Gesetz“ im Bundestags-Umweltausschuss

Das nächste Kapitel beim Thema Fracking schrieb am Montag der Umweltausschuss des Bundestages. Nachdem der Bundesrat zum so genannten Fracking-Gesetz [1] Empfehlungen formuliert hatte, die von der Bundesregierung nicht mitgetragen werden [2], fand eine öffentliche Anhörung zum Thema statt.

Barriere-Horizonte

Die Deutsche Umwelthilfe lehnt das Verbot oberhalb von 3.000 Meter ab, weil diese Grenze willkürlich und fachlich nicht definiert gezogen wurde. Die Ausweitung des konventionellen Frackings im Sandstein auf Schiefer-, Ton-, Mergelgestein sowie Kohleflöze sei riskant und erfordere mehr Fracks mit höherem Wasserverbrauch. Der deutsche Gasverbrauch werde bis 2030 um 30 Prozent zurückgehen und die möglichen Gasmengen seien für eine dämpfende Preiswirkung zu gering. Außerdem sollte ein Verbot im Bergbaugesetz verankert werden und sich das Thema nicht nur auf Erdgas, sondern auch auf Erdöl beziehen.

Der Nabu lehnt Fracking in Deutschland aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab“, weiß aber auch, dass es die „politischen Mehrheitsverhältnisse die Kernforderung nach einem Verbot der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl derzeit nicht durchsetzbar machen.“ Daher müsse mindestens der Bundestag die Risiken beurteilen und regeln und keine Expertenkommission. In Schiefergestein müssen auch Erprobungsbohrungen rechtssicher verboten werden. Die Ausweitung der Verbotszonen soll auch im vertikalen Bereich umgesetzt werden: Zwischen den erzeugten Rissen und dem tiefsten nutzbaren Grundwasserleiter müsse eine wirksame geologische Barriere vorhanden sein.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund) hält trotz Nachbesserungen im Schutzzonenbereich weitere Korrekturen für den Schutz des Trinkwassers für erforderlich. So sollen potenzielle Trinkwassergewinnungsgebiete auch über die Instrumente des Raumordnungsgesetzes und der Landesplanung sicher gestellt werden dürfen. Fracking-Verbote sollten für Vorrang- und Vorhaltegebiete gelten und unbefristet sein. Die Kommunen sollen nicht nur informiert, sondern frühzeitig auch beteiligt werden. Die Spitzenverbände fürchten eine präjudizierende Wirkung der Entscheidung durch eine Expertenkommission.

Der Bundesverband der Bürgerinitiativen (bbu) lehnt Fracking kategorisch als zu riskant ab. Einer der Gründe sind die „Fraccidents“ im US-Bundesstaat Pennsylvania, die beispielsweise von Earth Justice aufgelistet werden [4]. Durch die Freisetzung von Methan sei das Fracking selbst schon eine „klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung“.

Ziel-Horizonte

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die vorliegenden Regelungen als ausreichenden Schutz für das Trinkwasser. Dazu zählen auch die Verbote des Frackings im Bereich der Talsperren und öffentlichen Wasserversorgung. Auch die vollumfassende Umweltverträglichkeitsprüfung sichere das Vorsorgeprinzip. Handlungsbedarf sieht der BDEW bei Bohrungen, die im Konsens mit den Wasserversorgern durchgeführt werden dürften, die Ausweitung der landesrechtlichen Befugnisse auf den untertägigen Bergbau oder Einzellösungen für bestehende Lagerstättenwasser-Versenkungen.

Zufrieden wirkt nach Ausweitung der Verbotsgebiete auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die geplante Expertenkommission hingegen sieht der VKU kritisch. Sie sollte nur beratenden und beurteilenden Charakter haben und die Empfehlungen ausschließlich einstimmig fassen. Bevor die erste kommerzielle Bohrung getätigt wird, müssen Ergebnisse der Erprobungsbohrungen wissenschaftlich ausgewertet werden.

Mit der acatech kam auch die Wissenschaft zu Wort, die ihre Stellungnahme noch einmal unterstrich [3]: „Ein generelles Verbot von Hydraulic Fracturing ließe sich auf Basis wissenschaftlicher und technischer Fakten nicht begründen.“ Die Wissenschaftler sehen auch keinen Grund, über ein lückenloses Sicherheitskonzept, Beeinträchtigungen des Trinkwassers, Austritte von Methangas und induzierte (Mikro)Erdbeben weitgehend auszuschließen. Nach einer gründlichen Vorerkundung wären 2D und 3D-Modelle des Untergrundes die Voraussetzung dafür. Die Kritik an der geplanten Expertenkommission nehmen die Wissenschaftler ernst und schlagen unabhängige Experten vor, die ihre Fähigkeiten durch wissenschaftliche Veröffentlichungen bewiesen haben und beispielsweise durch den Ständigen Ausschuss der Nationalen Akademien berufen werden. Im Bereich der Additive stünden genug Mittel zur Verfügung, die den eingesetzten Mix auf zwei wasserungefährliche Flüssigkeiten reduzieren können. Was eingesetzt wird, muss öffentlich gemacht werden. Um die Diskussion zu versachlichen sollte zwischen oberflächennahen Grundwasservorkommen zur Trinkwasser und Heilwassernutzung sowie zu tiefen Formationswässern ohne Nutzungspotenzial unterschieden werden. Generell sei die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Lesestoff:

[1] Regelungspaket Fracking

[2] Bund mit vielen Fracking-Punkten unzufrieden

[3] Acatech-Gutachten

[4] Fraccidents: http://earthjustice.org/features/pennsylvania-and-fracking

Roland Krieg

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