Unfaire Handelspraktiken
Handel
Erstes Verfahren wegen unfairen Handles
Die Meldestelle gegen unfaire Handelspraktiken bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat zu einem ersten Verfahren im vergangenen Jahr geführt. Weitere Verfahren wurden seit Jahresbeginn eröffnet. Es geht aber nicht nur m Sanktionen. Die BLE wird in diesem Jahr auf Unternehmen zugehen und Marktteilnehmer in verschiedenen Branchen und auf allen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu ihren Erfahrungen mit unlauteren Handelspraktiken befragen. Auch das Informations- und Kommunikationsangebot zu unlauteren Handelspraktiken wird aktualisiert und ergänzt: Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines anonymen Online-Hinweisgebersystems, sodass Hinweise zu unlauteren Handelspraktiken vollständig anonym, auch gegenüber der BLE, übermittelt werden können.
Altverträge enden
Alle Verträge und Liefervereinbarungen zwischen Marktteilnehmern der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, die seit Inkrafttreten des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) am 9. Juni 2021 neu geschlossen wurden, müssen bereits die Vorgaben des Gesetzes einhalten. Bei Altverträgen wurde Unternehmen eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 8. Juni 2022 endet. „Hier möchten wir die Marktteilnehmer noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass sie bis dahin ihre Verträge an das Gesetz angepasst haben müssen,“ gibt der BLE-Präsident zu bedenken.
roRo
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