Unzulässige Pestizide im Handel

Handel

Schwer kontrollierbarer PSM-Markt

Pflanzenschutzmittel (PSM) rücken in die Öffentlichkeit meist nur, wenn sie als Rückstände in Lebensmittel auftreten. Dabei gibt es neben der Höchstmengenregelung noch einen weiteren Bereich, den die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit einer Anfrage bei der Bundesregierung beleuchtet haben: Der Handel und Verkauf von PSM, die in Deutschland nicht zugelassen sind.

Kontrollaufwand
In seiner Antwort teilt Dr. Peter Paziorek, Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit, dass im Jahr 2005 mehr als 3.000 Handelsbetriebe kontrolliert wurden, ob die angebotenen PSM zugelassen und richtig gekennzeichnet wurden. In fast einem Drittel der Betriebe wurden Beanstandungen festgestellt. Einbezogen in die Kontrollen wurden auch rund 680 Internetseiten und -angebote.
Schwerpunkt der Kontrollen waren Beerenobstkulturen, weil dort schon öfters Verstöße festgestellt wurden. So fanden die Landesbehörden auch 2005 in drei Prozent der Fälle PSM, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Darüber hinaus fanden sie in 11 Prozent der Fälle Mittel, die zwar zugelassen, aber nicht für diese Kultur eine Anwendungserlaubnis hatten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Mittel, die im Groß- und Einzelhandel angeboten werden, auch eingesetzt werden. „Die Mengen lassen sich nicht einschätzen.“ Die Ergebnisse lassen die Behörden auch in Zukunft, den Schwerpunkt auf nicht zugelassene PSM legen.

Stärkere Sanktionen gefordert
Als Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung fordert Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, schärfere Sanktionen: „Teile des Handels erkennen ihre Verantwortlichkeit beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend an. Nicht mehr zugelassene Mittel müssen umgehend sachgerecht entsorgt werden. Die Landwirte müssen sich darauf verlassen können, dass die angebotenen Produkte auch zugelassen sind. Um Landwirte und Verbraucher vor den Folgen unredlichen Handelspraktiken zu schützen, müssen die Sanktionen für die Handelsbetriebe, die nicht zugelassene Pestizide vertreiben, verschärft werden.“ Ein mehrmaliger Verstoß bei er Anwendung müsse auch Konsequenzen für die Landwirte haben.
Die haben es mitunter schwer, weil die Namensgebung der PSM gleich oder sehr ähnlich sein kann. Verschiedene Mittel haben oft die selbe Grundbezeichnung und unterscheiden sich nur in den Namenszusätzen „neu“, „plus“, „Super“ oder „Kombi“. Endet die Zulassung eines Mittels, dann kann nach einiger Zeit unter dem gleichen Namen ein ganz anderes Mittel für eine ganz andere Kultur wieder in den Handel gebracht werden. Hier sieht Cornelia Behm die Hersteller in der Pflicht, irreführende Namen zu vermeiden.

Firmen scheuen teure Zulassung
Beerenobst ist vor allem deswegen in der Kritik, weil Pflanzenschutzmittel immer nur für bestimmte Kulturen zugelassen sind. Was bei den Erdbeeren für eine Pilzbehandlung zugelassen ist, gilt dann nicht gleichzeitig für die Johannisbeere. Das sind aber in der Regel dann kleine und wirtschaftlich nicht so interessante Kulturen, weswegen sich oft das langwierige und teure Zulassungsverfahren gar nicht erst für viele Firmen lohne, stellte er aid infodienst bereits im letzten Jahr fest.

roRo

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