Verbraucherschutz 4.0

Handel

NRW-Positionspapier zum digitalen Verbraucherschutz

Staatssekretär Peter Knitsch im NRW-Verbraucherschutzministerium

Online wird immer wichtiger. Kunden kaufen nicht nur mehr Produkte in der digitalen Welt, sie nutzen die digitalen Medien für ihr soziales Zusammenleben. Keine Frage: Die „Online-Welt“ wird für die Menschen immer wichtiger. Aber die digitale Revolution hat den Verbraucherschutz bei den Bürgern hinter sich gelassen. Die Anbieter spielen mit intransparenten Mechanismen ihre technische Überlegenheit gegenüber den Kunden und Mitmenschen aus.

In diesem Jahr hatte Nordrhein-Westfalen den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz inne. Minister Johannes Remmel hat daher mit Staatssekretär Peter Knitsch ein „fundamentales Papier“ zusammengetragen, das aus der Summe unfairer Bedingungen heraus ein Verbraucherschutzgesetz 4.0 formuliert hat. Während der Minister arbeitsteilig im Bundesrat weilte, stellte Peter Knitsch das Papier der Presse vor. Es diene, so zitierte Knitsch seinen Minister, „der Zähmung des digiatalen Kapitalismus“.

Viele Baustellen

Mühsam wurde jüngst der „Kauf-Button“ Pflicht. Viele weitere Baustellen stehen jetzt auf 17 Seiten mit insgesamt 22 Bereichen. Ab sofort können Verbraucher und Verbände acht Wochen lang ihre Stellungnahmen zum Positionspapier abgeben, die 2017 in einer zweiten Fassung Berücksichtigung finden. Im darauffolgenden Jahr könnte es in die Gesetzgebung eingebracht werden. Das Besondere an dem Vorstoß ist nach Knitsch, die Zusammenfassung aller bislang isoliert behandelten Punkte. So soll der Verbraucherschutz 4.0 ebenfalls, wie die Bundesrats-Initiative Hessens für den Offline-Handel, die AGB in der Netzwelt verständlicher und einfacher gestalten. Vergleichsweise wie der Kampf um die Obsoleszenz [1], soll die Gewährleistungsfrist für Produkte über sechs Monate hinaus verlängert werden. Die Kunden haben zwar eine längere Garantie, müssen aber „beweisen“, dass sie an dem danach hauftretenden Defekt keine Schuld tragen.

Mittlerweile werben beispielsweise verschiedene Hotel-Portale mit dem Versprechen um das jeweils günstige Angebot um ihre Kunden. Doch ist das Angebot wirklich das preiswerteste? Welche Algorithmen liegen dem Vergleich zugrunde? Echte Bücher können verschenkt werden. Bei E-Books ist das nicht möglich. Das soll genauso geändert werden, wie „individuelle Preise“. Rabatte sollen nicht verboten werden, so Knitsch, aber Preisänderungen müssen transparent gemacht werden, damit die Kunden online wie offline entscheiden können, ob sie das akzeptieren oder nicht.

Ein ganz heißes Thema ist die Nutzung der Daten. Vor allem in den sozialen Medien „zahle“ der Kunde die Nutzung mit der Weitergabe seiner Daten. Für die Authentifizierug und gegen die Verfassung von Hassmeldungen, müsse der Grunddatensatz bestehen bleiben – aber das Papier will den geschäftlichen Nutzen der Daten verbieten. Hier bezieht sich der Entwurf schon auf die EU-Datenschutz-Verordnung, die ab dem 25. August 2018 gilt. Daten, die für den eigentlichen Dienst nicht gebraucht werden, dürfen demnach nicht für Werbezwecke erhoben und verwendet werden. Vorgeschlagen wird ein Label für den Datenverbrauch bei digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Lesestoff:

Das Positionspapier und Informationen zum Konsultationsprozess finden Sie unter www.konsultation-vier-punkt-null.nrw.de

[1] Kein Obsoleszenz-Gesetz: https://herd-und-hof.de/handel-/die-taegliche-ressourcenschonung.html

Roland Krieg

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