Verbraucherschutzministerkonferenz

Handel

Einigung in bürokratischen Regeln

Unter dem Eindruck der Gammelfleischskandale aus dem letzten Jahr berief Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die Verbraucherschutzministerkonferenz ins Leben, die heute Nachmittag zu einer außerordentlichen Sitzung in Berlin zusammengekommen war, um über den Gammelfleischskandal 2006 zu beraten. Nach allen politischen Bekundungen in der letzten Woche waren die Erwartungen sehr hoch gesteckt, dass sich diesmal etwas einschneidendes und nachhaltiges ergeben wird. Die 13 zusammen gefassten Punkte plus Präambel aber bleiben allesamt in ihrem bürokratischen Rahmen und müssen erst noch beweisen, dass sie den aktuellen Skandal hätten verhindern können. Die Kompetenzen und das daraus resultierende Gerangel werden zudem auch bestehen bleiben – es wird keine Berliner „Bundesoberbehörde“ geben, so Seehofer.

Zwischenbewertung in zwei Jahren
Margit Conrad, rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin und Vorsitzende dieser Konferenz, verkündete zunächst, dass es eine gute Botschaft gebe, dass alle 16 Bundesländer auf eine gemeinsame Vorgabe verständigen konnten. „Wir sind es den Verbrauchern schuldig“ sagte sie. Es werde keinen 100-prozentigen Schutz geben, aber solche Ereignisse „sollen möglichst unterbunden oder zumindest verringert werden“. Die Kompetenzen zwischen Bund und Länder werden nicht neu geregelt, aber die Zusammenarbeit soll intensiviert werden.
Mit Blick auf den 22. September, wenn das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) den Bundesrat passieren wird, versichert Seehofer, dass Namen nicht nur dann veröffentlicht werden, wenn aktuelle Gesundheitsgefahr besteht, sondern sogar, wenn bereits alle beanstandeten Lebensmittel bereits verzehrt und nicht mehr im Handel sind. Es sollen dann auch nicht nur der Händlername genannt werden, sondern auch die Firma oder Gastwirt, der die Ware angenommen hat. Dr. Werner Schnappauf, Verbraucherschutzminister aus Bayern, setzt auf die selbstheilende Kraft der Veröffentlichung und wird das VIG genauso passieren lassen wie auch Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern, der für die SPD regierten Länder sprach. Soweit wurden keine Bedenken mehr gegen die aktuelle Fassung bekannt.
Den Regeln entsprechend galt Ekelfleisch bis heute nicht als gesundheitsgefährdend und der Name der Firma in Gröbenzell hätte niemals von den Behörden genannt werden dürfen. Jetzt will Schnappauf „auch Klagen riskieren“ und Ross und Reiter benennen. Trotzdem bleibt das VIG eine Kompromisslösung, denn bei Betriebsgeheimnissen und mit wettbewerbsrelevanten Begründungen, wird es auch weiterhin Ausnahmen von der Regel geben. Neu ist allerdings, dass das VIG in zwei Jahren einer Evaluierung unterzogen wird, inwieweit sich das Gesetz bewährt hat und wo es Schwachstellen aufweist. Der Paragraph 2 mit den Beschränkungsgründen wird ausdrücklich ebenso einer Zwischenbewertung unterzogen.

Kompetenzen Bund - Länder
Margit Conrad betonte, dass es kein Gerangel um Kompetenzen zwischen Bund und Ländern gebe. Was allerdings ist in der Zusammenarbeit wirklich neu ist, bleibt vage. Es hat keine Festlegung von einheitlichen Qualitätsstandards gegeben, sondern lediglich den Willen, diese einheitlich zu regeln. Begründet wurde das, mit den sich ständig verändernden Warenströmen, der Flexibilität der schwarzen Schafe und einem Katalog, der mit Sicht auf die kommende Ratspräsidentschaft Deutschlands bei der EU auch europaweit Anwendung finden könnte. Es gibt zahlreiche Länder- und Bundesinstitute, die bei der Risikobewertung Expertisen ausarbeiten können. Den Zugriff der Länder auf die Bundesanstalten und eine koordinierende Funktion sind die länderübergreifenden Bundesaufgaben. „Der Bundesminister wird nicht den Landrat aus Passau einbestellen und fragen, warum bestimmte Kontrolllisten nicht ausgefüllt wurden“, grenzte Conrad ab. Das bleibe Aufgabe der Länder.
Die Kontrollverbände hätten für ihre Aufgaben mehr Geld und mehr Personal. Da wird es im Rahmen der Vereinbarung nicht geben. Conrad: Die Frage ist heute nicht zu beantworten. Es müsse festgestellt werden, ob die vorhandenen Kapazitäten für die neuen Aufgaben ausreichen und ob sie verändert werden müssen. Sie kann sich dabei auch eine Verschiebung der Mittel vorstellen, wenn es Bereiche gibt, in denen eingespart werden kann.

Auch an die Guten denken
Minister Backhaus betonte zum Ende der Pressekonferenz, dass man auch angesichts des Skandals daran denken solle, dass es viele Markenfleischprogramme gebe, die mit HACCP, ISO-Zertifikaten oder Regeln des Food Standards Nachvollziehbarkeit und Eigenkontrolle arbeiten. Dr. Schnappauf forderte einen Sach- und Fachnachweis für Fleischhändler, der bis heute nicht notwendig sei. In den Kühlhäusern lagere tonnen- und palettenweise Fleisch mit nur einem Lieferzettel gekennzeichnet. Daher müsse auch hier eine Codierung eingeführt werden. Zudem soll eine erweiterte Meldepflicht eingeführt werden. Bis heute muss eine Firma, die fleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, dieses an den Zulieferer nur zurücksenden – demnächst muss er die Behörden informieren, die solche Vergehen und Beobachtungen in eine allen Behörden zugängliche Datenbank einpflegen kann. Das identifiziere schwarze Schafe.

Die Punkte im Einzelnen zusammengefasst:
1. Länderübergreifende Qualitätssicherung mit Auditierung (Schaffung von risikobewerteten Kriterien)
2. Namen nennen: Änderung im VIG
3. Strafrahmen voll ausschöpfen (Dr. Backhaus: Man müsse mit den Staatsanwälten reden, dass es nicht nur bei den immer zitierten 20.000 Euro Strafe bleibt, sondern bis zum Entzug der Betriebserlaubnis viel mehr machbar ist)
4. Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden (Was einige Länder bereits haben, sollen alle einführen
5. Verbesserung des Informationsmanagement (EDV-Plattform für Behörden)
6. Verbesserung der Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden)
7. Zuverlässigkeitsprüfung der Lebensmittelunternehmer
8. Eigenkontrollen der Wirtschaft verbessern
9. Preisdumping (Die Verbraucherschutzministerkonferenz bittet die Wirtschaftministerkonferenz zu prüfen, wie im Kartellrecht wirksam geregelt werden kann, dass Ware grundsätzlich nicht unter Einstandspreis verkauft werden darf)
10. Meldepflichten (erweitern)
11. Kodierung von Lebensmitteln zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit
12. Rückverfolgbarkeit
13. Erwartungen an die EU-Präsidentschaft

Ausblick
Nach Ministerin Conrad erwarten Bund und Länder durch die Globalisierung eine Zunahme des internationalen Lebensmittelhandels. Daher wurde der 13. Punkt auch noch einmal besonders betont, dass die Bundesregierung eine Vorreiterrolle in der EU spielen könnte, der Gemeinschaft einheitliche Qualitätsstandards vermitteln zu können. Sie warnte auch davor, dass bei der Vorgabe nach mehr Kontrollen in der ersten Phase mehr Lebensmittelskandal aufgedeckt werden können. Das sei dann ein Ergebnis des Aufwande, dass die Kontrollen greifen.

Roland Krieg

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