Verbrauchervotum zur Nanotechnologie

Handel

Die Zielgruppe beteiligt sich an der Risikokommunikation

Die Dänen hatten einst begonnen, die Bürger früh bei politischen und technologischen Entscheidungen einzubinden. Konsensus-Konferenz nannte das Dr. René Zimmer von der Fachgruppe Risikowahrnehmung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gestern in Berlin. Von dort ging das Verfahren in die ganze Welt und wurde jetzt in Deutschland erstmals jenseits von Bürgerinitiativen zusammen mit einer Bundesbehörde angewandt: Bürger jeden Alters und aller Berufe wurden an mehreren Wochenenden in Berlin zusammen gerufen, um bei der Technologiefolgenabschätzung für Nanotechnologie mitzumachen. Am frühen Morgen des 20. Novembers wurde das Votum um 02:39 per E-Mail verteilt und gestern Vormittag offiziell der Politik übergeben.

Die Zukunft wird winzig
Der Begriff Nanotechnologie beginnt erst langsam seine Runden in der Öffentlichkeit zu drehen, während Wissenschaftler schon längst mit den organischen und anorganischen Teilchen arbeiten, die nur noch einen Milliardstel Meter groß sind. Daher haben die klassischen wissenschaftlichen Risikobewerter diesmal bewusst den „partizipativen Ansatz“ gewählt, auch die „gefühlte Risikowahrnehmung der Verbraucher“ zu berücksichtigen. So begründete Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR den neuen Ansatz, der gut zur neuen Technologie passt. „Die Bewertung“, so Dr. Hensel, „sei eine gute Vorlage, die die Stimmung gut reflektiert“.
Sabine Otto, Lehrerin für Kunst, Englisch und Geschichte aus Cottbus und mittlerweile im Ruhestand und Sprecherin der Bürgergruppe, weiß, dass das Votum „keine Berge versetzen kann“, möchte aber damit „andere Menschen zum Nachdenken anregen“. Die Bürgergruppe ist so unterschiedlich zusammen gesetzt, dass nur wenige überhaupt mit dem Begriff Nanotechnologie vertraut gewesen sind. Daher waren die Wochenenden zwar zunächst mit vielen eigenen Fragen besetzt, die aber dennoch repräsentativ für die Meisten im Land gestellt wurden. Genau das ist die Chance des Verbrauchervotum, die Forschung über Technikchancen gleich mit den Fragen nach einer allgemeinverständlich Risikobewertung zu begleiten.

Fragen aus dem Alltag
Mit den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Textilien hatte sich die Verbrauchergruppe auseinandergesetzt und Sabine Otto stellte fest, dass es schwieriger war, Experten mit Antworten zu finden, als Fragen zu stellen. Denn die entspringen aus dem Alltag der Verbraucher: Sind Nanotextilien recyclebar? Gehen Nanopartikel beim Waschen verloren? Wie lange können sich Nanopartikel in der Umwelt halten? Inwieweit ist ein Bio-Produkt noch Bio, wenn beispielsweise in der Verpackung Nanopartikel enthalten sind?
Der Einsatz der neuen Technik im Bereich der Lebensmittel wird als „sehr sensibel“ eingeschätzt. Daher bedauert die Verbrauchergruppe in ihrem Votum, dass „kein Vertreter der Lebensmittelindustrie zu unseren Fragen zur Verfügung stand.“ Gefordert wird die Kennzeichnung für ein „Wahlrecht der Verbrauchers“, damit er zwischen Lebensmittel mit und ohne Nanotechnik wählen kann. Es müsse auch ein Zulassungsverfahren „für nanoskalige Stoffe“ sowie ihren Verpackungen geben. Ganz besonders viel Sorgfalt legte die Verbrauchergruppe auf Kindernahrung: Hier müssen Übergänge der kleinen Teilchen über die Muttermilch berücksichtigt werden und ob es extra strenge Richtlinien geben sollte.

Verantwortung angemahnt
„Mit dem Begriff „Nano“ muss man verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb fordern wir eine einheitliche Definition für „Nano“ und eine wissenschaftliche und rechtliche Definition der Begriffe Nanotechnologie, Nanopartikel und Nanomaterialien.“
Das ist bereits wichtig, denn das BfR musste Anfang des Jahres schon bei Gesundheitsproblemen durch ein Versiegelungsspray feststellen, dass die zum Teil schweren Gesundheitsstörungen nicht durch Nanopartikel ausgelöst wurden. In dem Produkt gab es überhaupt keine Nanopartikel. Der Begriff „Nano“ im Produktnamen bezog sich lediglich auf den hauchdünnen Film, der sich nach dem Aufsprayen bildete.
Somit können unseriöse Produkte eine ganze Technik in Verruf bringen. Danach befragt, hatten sich auch die Verbraucher Gedanken über die Sinnhaftigkeit von Produkten gemacht. „Gagprodukte“ wie grünen Ketchup sollte es nach Auffassung der Verbrauchergruppe nicht geben, sagte Sabine Otto zu Herd-und-Hof.de. Sinnvollen Produkte für die Trinkwasseraufbereitung, Haltbarkeit von Produkten oder Nanopartikel zum Anzeigen der Mindesthaltbarkeit werde der Vorzug eingeräumt. Ob es allerdings einen rechtlichen Rahmen geben soll, „grünen Ketchup“ zu verbieten, bleibt letztlich noch offen. Das BfR setzt auf die Wahlfreiheit des Verbrauchers, der über solche Produkte am Markt entscheidet. Die Verbraucher setzen mit den Forderungen nach Definitionen auf den aufgeklärten Verbraucher.

Lesestoff:
Das Verbrauchervotum wird im Internet unter www.bfr.bund.de veröffentlicht, wo es mittlerweile auch eine erste Fragensammlung zur Nanotechnologie gibt.
Die Verbraucherkonferenz wurde im Auftrag des BfR vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (www.ufu.de) und dem Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (www.ioew.de) durchgeführt.
Eine Datenbank über bereits erhältliche Nanoprodukte gibt es unter: www.nanotechproject.org/44/consumer-nanotechnology

Roland Krieg

Zurück