Verkauf unter Einstandspreis

Handel

Verkauf unter Einstandspreis ist Wettbewerb

Die Bauern müssen für nicht marktgerechte Erlöse hart arbeiten. Oft sehen sie, wie im Einzelhandel ihre Ware für nur wenige Cent verkauft wird, um Kunden in das Geschäft zu locken. Vor zwei Jahren kauften Bauernpräsident Gerd Sonnleitner, Brigitte Scherb, Präsidentin des Landfrauenverbandes, und Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, bei einem Berliner Discounter Milch und zahlten an der Kasse einen höheren, fairen Preis.

Der Handel sieht das Problem naturgemäß anders und macht sich vor dem Hintergrund der Novellierung des Kartellgesetzes für mehr Wettbewerbsfreiheit stark. Am Donnerstag hat der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Autonomie bei der Preisfindung verteidigt und sich vor allem gegen die Landwirtschaft zur Wehr gesetzt. Mit einer weiteren Verschärfung des Verbots, Ware unter Einstandspreis zu verkaufen, wollten die Landwirte dem Handel seine Selbstständigkeit bei der Festsetzung des Verbraucherpreises nehmen. HDE-Kartellrechtsexperte Peter Schröder: „Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehört als unverzichtbares Element auch die Wettbewerbsfreiheit. Diese ist aber ohne Preissetzungsfreiheit nicht denkbar. Die Forderungen der Landwirtschaft sind eindeutig der Versuch der Erzeuger, durch die Hintertür Mindestpreise für die Verbraucher festzulegen. Solche Regulierungen schränken den Wettbewerb ein und passen nicht zum deutschen Kartellrecht.“ Mit schärferen Forderungen zum Einstandspreis würden „einzelne Branchen lediglich auf die Verbesserung ihrer Gewinnmargen zu Lasten der Verbraucher“ aus sein. Gelegentlicher Verkauf unter Einstandspreis sei ein Wettbewerbsmerkmal. Verbraucher würden dadurch von niedrigeren Lebensmittelpreisen profitieren, erklärt der HDE.

Lesestoff:

Sonnleitner beim fairen Einkauf

Anteil Erzeuger an den Verkaufserlösen

roRo

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