Verkauf von Bioziden strenger geregelt

Handel

Biozide nicht mehr im Selbstbedienungsmodus

Insektizide, Holzschutzmittel oder Antifouling sind Biozide, die zum Teil weggeschlossen im Baumarkt erhältlich sind, aber zum Teil auch im Regal der Selbstbedienung. Auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, strengere Regeln für den Verkauf von Bioziden aufzustellen. Die Mittel dürfen nur noch nach Beratung des Fachpersonals abgegeben werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen. Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung auch einen weiteren Teil ihres Aktionsprogramms Insektenschutz um. Ich will einen bewussten Umgang mit Biozidprodukten erreichen und ihren oft unnötigen Einsatz verhindern. Das gelingt uns mit der verpflichtenden Fachberatung beim Verkauf.“

Nicht betroffen sind Sprays für die Mückenabwehr, die auf die Haut aufgetragen werden. Auch Mittel, für die eine vereinfachte Zulassung mangels bedenklicher Stoffe, auf den Markt gebracht werden können. Das sind Mittel auf der Basis von Essig-, Milch- und Weinsäure.

Bei allen anderen Mittel muss der Fachberater in einem verbindlichen Abgabegespräch über die Risiken der Mittel informieren. Das gilt auch für den Online-Handel. Dort muss die Beratung über das Telefon angeboten werden.

Für die Umsetzung des Gesetzes ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

roRo

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