Verstöße gegen Tabakwerbeverbot

Handel

BGH-Urteile gegen Tabakwerbung

Die Firma Santa Fe vertrieb die Zigaretten „Natural Spirit America“ mit dem Hinweis „100 % Bio Tabak“. Das Unternehmen British America Tobacco (BAT) nannte in einer Zeitungsanzeige seine Zigarettenmarke. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging n beiden Fällen gerichtlich dagegen vor und erhielt im November vom Bundesgerichtshof in beiden Fällen Recht.

„100 % Bio Tabak“
Der vzbv beanstandete die Werbung im Rahmen des Vorläufigen Tabakgesetzes, nach dem es verboten ist, Tabakerzeugnisse als natürlich oder naturrein zu bewerben. Der vzbv bemängelte die Bezeichnung „Bio“, die Verbraucher irre führen kann, dass diese Zigaretten weniger schädlich seien. Das BGH folgte der Einschätzung und unterbindet die Werbung.

CSR mit Werbung
BAT wies in einer Monatszeitschrift auf seinen „Social Report“ hin. Allerdings fügte Firma im unteren Teil der Anzeige noch alle seine Zigarettenmarken auf. Das BGH entschied, dass auch diese Form gegen das Tabakwerbegebot verstößt.

Lesestoff:
Santa Fe: BGH-Urteil vom 04.11.2010, Az: I ZR 139/09
Urteil des OLG Hamburg vom 13.08.2009, Az. 3 U 199/08
BAT: BGH-Urteil vom 18.11.2010, Az: I ZR 137/09
Urteil des OLG Hamburg vom 19.08.2009, Az. 5 U 11/08

roRo

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