Viele Fragen zum Fracking bleiben

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Nichts Neues zum Fracking

Am Donnerstag fand im Bundesumweltministerium die Verbändeanhörung zum Thema Fracking statt. Trotz Gutachtens der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, dass es für ein generelles Verbot des Fracking keine wissenschaftlichen Fakten gebe, muss die Bundesregierung ein Regelungspaket für viele offene Fragen finden [1]. Die Politik hat mittlerweile sogar Definitionen für zwei verschiedene Fracking-Methoden gefunden [2].

Am Morgen vor der Anhörung stellten einige teilnehmende Verbände noch einmal ihre Positionen dar. Der Verband kommunaler Unternehmen will klare Regeln für das Fracking. Dessen Mitglieder versorgen etwa 80 Prozent der Deutschen mit Trinkwasser. Vizepräsident Michael Beckereit: „Wir brauchen ein Wasserschutzgesetz, das dass Lebensmittel Nummer eins schützt – ohne Wenn und Aber“. So dürfe es keine Fracking-Bohrungen in der Nähe von Trinkwasseranlagen geben. Das im Dezember vorgelegte Regelungspaket müsse dahingehend nachgebessert werden. Auch Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss des Chemikalienmixes seien verbesserungswürdig. Das sei kein herkömmliches Abwasser.

Dem BUND stört diese Methode der Öl- und Gasgewinnung generell auf dem Weg zur Energiewende. Fracking „berge inakzeptable Risiken, sei klimapolitisch kontraproduktiv und verzögere die Energiewende“, sagte Ann-Kathrin Schneider. Der BUND verweist auf die schottische Regierung, die sich generell gegen Fracking ausgesprochen hat.

Für das Gelingen der Energiewende sieht auch Sascha Müller-Kramer von der Deutschen Umwelthilfe im Fracking keine Notwendigkeit. In der Kritik steht vor allem das geplante Gremium, das Risiken für Fracking oberhalb 3.000 Meter einschätzen soll. Dieses Gremium sei demokratisch nicht delegiert und drei Mitglieder hätten sich bereits vorher offen zur Fracking-Technologie bekannt.

Das Umweltinstitut München kritisiert, dass Fracking nirgendwo kategorisch ausgeschlossen wird. Sprecher Fabian Holzheid: „Die Referentenentwürfe legitimieren und ermöglichen den Einsatz von Fracking in oder unter nahezu allen Gebieten, einschließlich Natura-2000-Schutzgebieten wie Flora-Fauna-Habitaten oder EU-Vogelschutzgebieten. Es werden keine Gesteinsschichten oder Tiefenb kategorisch ausgeschlossen und kein wirksamer Riegel vorgeschoben. Abstandsregelungen zu Schutzgebieten oder zur Wohnbebauung existieren praktisch nicht.“ Fracking gehöre nicht zur Bundespolitik der Energiewende.

Herd-und-Hof.de hätte nach der Anhörung gerne auch einige Antworten auf die obigen Fragen aus dem Bundesumweltministerium erhalten. Stattdessen gab es lediglich den Verweis auf die bestehende Fragen-und-Antworten-Liste.

Lesestoff:

Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmub.bund.de

[1] „Fracking Zick-Zack der Bundesregierung“

[2] Konventionelles und unkonventionelles Fracking

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