Voller Mehrwertsteuersatz
Handel
Einnahmen durch Abschaffung der ermäßigten Mehrwertsteuer
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird in Deutschland für die Produkte fällig, die dem Gemeinwohl dienen. Der Vergleich zum vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bietet immer wieder Anlass zu Spekulationen.
Während vor rund sieben Jahren das Bundesfinanzministerium über eine Streichung der Steuersubvention nachdachte, könnte die Senkung für bestimmte Produkte Kaufanreize schaffen [1]. Das Thema keimt auch schon mal in Brüssel auf [2]. Die Trennlinie zwischen ermäßigtem und vollem Satz ist nicht immer eindeutig. Umstritten ist beispielsweise der Heimtierfutterbedarf – bei dem das Bundesfinanzministerium durch eine Erhöhung auf 19 Prozent leidglich von 0,4 Milliarden Euro profitierte.
Derzeit kämpft der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gambke (Bündis 90/Die Grünen) für ein Gesetz zur steuerlichen Änderung. Gambke bezeichnete Mitte Mai den ermäßigten Umsatzsteuersatz als „unsinnige Branchensubvention“. Eine von der Bundesregierung für 2015 versprochene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Steuergestaltung, habe bislang nur einmal ergebnislos getagt, so Gambke.
Er hat beim Bundesfinanzministerium nach den möglichen Mehreinnahmen gefragt, die eine Beseitigung des 7-Prozent-Satzes mit sich brächte. Mit 20,3 Milliarden Euro im Jahr würde der Lebensmittelbereich, die Domäne des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, die Staatsschatulle füllen. Der Außer-Haus-Bereich ist mit rund 1,4 Milliarden Euro darin enthalten. Auf dem zweiten Platz stehen Presseartikel mit 2,7 Milliarden Euro gefolgt von der Kultur mit einer Milliarden Euro Mehreinnahmen.
Nur Brennholz und Holzabfälle liegen mit 0,1 Milliarden Euro unter dem Heimtierfutter.
Lesestoff:
[1] Niedriger Mehrwertsteuersatz für nachhaltige Produkte?
[2] EU überprüft ermäßigte Steuersätze
roRo