Wärme-Contracting für Mietwohnungen

Handel

dena-Berechnungshilfe für Wärme-Contracting

Seit dem 01. Juli 2013 gilt die neue Verordnung zur Wärmelieferung, die auch erstmals das Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland einheitlich gestaltet. Darauf weist die eutsche Energieagentur dena hin, die mit inem Berechnungstool Vermieter unterstützt.

Eine zentrale Vorgabe beim Contracting ist die Kostenneutralität, die durch Berechnungen vor und nach der Umstellung bewiesen werden muss. Die dena hält neben dem Betriebskostenvergleich auch die Möglichkeit vor, verschiedene Contracting-Angebote zu vergleichen.

Die jetzt gültige Mietrechtsnovelle erlaubt die Umlage der Wärmelieferungskosten auf die Mieter, wenn für sie die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht steigen. Der Contractor kann das durch eine effizientere Nutzung oder Erneuerung der Heizanlage erreichen oder Wärme aus einem Wärmenetz mit besserer Effizienz beziehen. Die Umstellung muss dem Mietern drei Monate vorher angekündigt werden.

Lesestoff:

www.kopetenzzentrum-contracting.de

roRo

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