Waldbesitzartenübergreifende Holzvermarktung

Handel

Streit zwischen Thüringen und Kartellamt beendet

Wald kann im Besitz des Bundes sein, der Kommunen oder privat. Privater Wald ist oft kleinteilig und nur arbeits- und zeitaufwendig zu bewirtschaften, so dass seine Holzreserven kaum auf den Markt gelangen. Thüringen verfolgt seit Jahren die Strategie, „passive Waldbesitzer“ in die Nutzung zu integrieren. Einer gemeinsamen Holzvermarktung stand aber das Bundeskartellamt entgegen, weil sich einzelne Sägewerke in mehreren Bundesländern gegen die gemeinsame Vermarktungspraxis des Holz beschwert haben. Jetzt ist nach Angaben des Thüringer Landwirtschaftsministeriums der Streit beigelegt. „Um den Belangen der auf sich gestellten, meist kleinparzellierten, und damit nicht marktfähigen, Waldbesitzer einerseits, und der Holzindustrie nach einem ausreichenden Holzangebot andererseits Rechnung zu tragen, wird der überwiegende Teil der Waldbesitzer Thüringens weiterhin gemeinsam mit dem Staatswald sein Holz vermarkten dürfen. Hier zeigte das Kartellamt mit der nun vorliegenden Verfügung ein offenes Ohr für die spezifischen Probleme der thüringischen Waldbesitzer und Holzindustrie“, so Thüringens Landwirtschaftsminister, Dr. Volker Sklenar.
Thüringen praktiziert das bereits seit 1992, doch das Bundeskartellamt argwöhnte einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht.

roRo (Text und Foto)

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