Warenrückverfolgbarkeit

Handel

Europäischer Mindeststandard festgeschrieben

> Anfang November 2004 fanden niederländische Labormitarbeiter in einer von 70 Milchproben Dioxin. Die Probe wurde dem Betrieb zugeordnet, die Fütterung analysiert, das Dioxin in Kartoffelschalen gefunden, deren Herkunft identifiziert, bei McCain festgestellt, warum dort Tonerde eingesetzt wird, die Dioxin enthält und die Herkunft bestimmt. Begleitend dazu wurden die Bauernhöfe gesperrt und Listen ausgelegt, wer alles von dem Bann betroffen ist. Qualität setzt Kontrolle voraus und Rückverfolgbarkeit der Waren. Länderübergreifend. Seit dem 01. Januar gibt es trotzdem eine neue rechtliche Grundlage der Warenrückverfolgung auf Grund der EU Verordnung Nr. 178/2002, die nun in nationales Recht umgesetzt ist.

Downstream und Upstream
Neu an der Regelung ist die Verfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette – also wirklich vom Teller bis zum Stall und den entsprechenden Zulieferern an Futter- und Düngemitteln. Je mehr Beteiligte, desto schwieriger ist allerdings die Dokumentation. Die so genannte abwärtsgerichtete Verfolgung (Downstream) beinhaltet den Weg vom Hersteller bis zum Konsumenten und umfasst den gesamten Herstellungsprozess von Annahme der Rohwaren bis zum verkaufsfertigen Produkt. Hier können Endproduktchargen für einen eventuellen Rückruf identifiziert werden. Den umgekehrte Weg bezeichnet das so genannte Upstream Tracking mit dem Ziel, über das Produkt im Krisenfalle den Lieferanten und Erzeuger fest zu stellen.
Zu viele Lebensmittelskandale ließen die EU bereits am 28. Januar 2002 eine Basisverordnung erlassen, die allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts festlegen und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Artikel 18 beschreibt die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln. Darin heißt es in Absatz 2:
„Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen in der Lage sein, jede Person festzustellen, von der sie ein Lebensmittel, Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, erhalten haben.“ Dazu müssen Systeme und Verfahren zur Dokumentation aufgebaut werden.

Die Stunde der Juristen
Eine Basisverordnung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie wenig Details enthält. Also haben sich die Juristen des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) bereits im Vorfeld mit dem Text beschäftigt.
So muss die Rückverfolgung der Waren entlang der Wertschöpfungskette nicht jederzeit auf allen Stufen gegeben sein. Eine „stufenübergreifende Rückverfolgbarkeitsorganisation“ ist nicht gefordert, heißt es beim BLL. Ein Unternehmen muss nicht alle Zutaten, die es bei der Herstellung verwendet, dokumentieren. Das stößt bei der Komplexität der Produkte auch auf technische Grenzen, denn eindeutige Zuordnungen von Endproduktchargen auf einzelne Futtermittelsilo oder bei Milchsammlungen vieler Landwirte sind nicht immer gegeben. Die „Gesamtschau aller Stufen“ ergibt sich aus der Verzahnung der Dokumentationen auf sämtlichen Verarbeitungsstufen. Es ist auch nicht beschrieben in welcher Art und Weise ein Rückverfolgbarkeitssystem aufgebaut sein muss. Papiergebundene Lieferantenscheine können durchaus ausreichen. Gewarnt werden Unternehmen vor eiligen Systemanbietern, die vorschnell unnötige EDV-Systeme andienen, „die Vorgaben nach dem für sie maximalen Gewinn definieren und den Unternehmen mehr anbieten als diese eigentlich brauchen“, wie es in der Branche heißt.
Der BLL begrüßt diese Ungenauigkeit und verweist auf die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen: Bei einem Rückruf im Krisenfalle wird die betroffene Charge umso genauer erfasst, desto genauer das Unternehmen die Dokumentation führt. Je ungenauer dokumentiert wird, desto größer ist die Menge, die zurückgerufen wird.
Je weniger ein Produkt weiterverarbeitet ist und desto zeitlich und räumlich näher die Verbraucher Lebensmittel vom Bauern kaufen, wie beispielsweise bei der Direktvermarktung Ab-Hof oder auf dem Markt, desto weniger Dokumentationen und Bürokratie sind notwendig. Die ökologische Lebensmittelwirtschaft hat in diesem Bereich etliche Vorteile, die ein „Produktpass“ für den Supermarkt nur abstrakt darstellen kann.

Blick über die Grenze
In Österreich bietet der „Stock Manager“ über das Internet eine permanente Verbindung zwischen den Erzeugergemeinschaften von Getreide, den Mühlen und den Kontrollstellen. So ist die Waage der Getreidemühle mit dem System verbunden und der Müller kann noch vor dem abladen eine Plausibilitätsprüfung der Getreidemenge vornehmen, um festzustellen, ob die Liefermenge noch im Rahmen der möglichen Erntemenge, und damit von dem Betrieb stammt.
Das französische Ellipson ist ein Warenwirtschaftssystem für Obst und Gemüse, in dem mit einer Datenbank Qualitätsmerkmale bereits während der Produktion festgelegt werden können. Beispielsweise Düngermengen und Pflanzenschutzmassnahmen. Über verschiedene Verarbeitungsstufen hinweg kann die Datenbank ergänzt und das Produkt mit einem Zertifikat versehen werden. Diese Zertifikate haben ein Enddatum, bei dessen Erreichen die Datenbank blockiert wird.
Mit der jetzt gültigen Basisverordnung ist aus Sicht des BLL ein Mindeststandard der Rückverfolgbarkeit gegeben, dass eben von einzelnen Unternehmen oder Märkten noch viel detaillierter ausgestaltet werden kann. Das Vertrauen in unsere Nahrungsmittel kann kein System ersetzen.

roRo

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