Weg frei für CETA

Handel

CETA geht nicht vor den EuGH

89 Europaparlamentarier wollten über den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob das EU-Kanada Handelsabkommen CETA mit dem nationalen Recht der Regierungen übereinstimmt, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt alleine zu regeln. Nach der Parlamentarischen Geschäftsordnung der EU darf eine politische Partei oder mindestens zehn Prozent der Abgeordneten einen Antrag zur Überprüfung stellen.

Die Mehrheit hat mit 419 zu 258 Stimmen bei 22 Enthaltungen im EU-Plenum am Mittwoch den Antrag abgelehnt. Damit kann das EU-Parlament am 05. Dezember endgültig dem Abkommen auf europäischer Ebene zustimmen. Der deutsche Berichterstatter Daniel Caspary von der Europäischen Volkspartei gab sich erleichtert. „Die Rechtsexperten sehen keine Beeinträchtigung der europäischen oder nationalen Rechtsrahmen.

roRo

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