Weihnachten geht die Puste aus
Handel
Umtausch von Gutscheinen
In der Woche vor dem vierten Advent blieb das Weihnachtsgeschäft hinter den Erwartungen zurück. Besonders der Innenstadthandel berichtete über schwache Besucherströme, meldet der Handelsverband Deutschland (HDE) am Sonntag. Möglicherweise geht heute der Einkaufssturm los. „Die Zufriedenheitswerte mit dem Weihnachtsgeschäft gaben in dieser Woche deutlich nach“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. Immerhin: Händler in ländlichen Gemeinden haben von besseren Bewertungen gesprochen.
Jetzt schlägt die Stunde der „Last-Minute-Geschenke. „Besonders gefragt sind Gutscheine, Elektroartikel und Spielwaren“, erläutert Genth. Mit Weihnachten ist das Geschäft nicht vorbei. Für etwas drei Viertel der Händler hat die Woche zwischen Weihnachten und Silvester ebenfalls eine hohe Bedeutung. Dann stehen Köstlichkeiten für die Festtafeln auf dem Programm.
Regelungen bei Gutscheinen
Im November und Dezember 2019 werden die Einzelhändler in Deutschland nach HDE-Schätzung rund drei Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Gutscheinen erzielen.
Die Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht. Nur bei den Spielwaren tauschen Kunden etwas häufiger um. Denn bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. Das können Gutscheine und Bargeld nicht bieten. So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen, die zu einer etwas höheren Umtauschquote im Bereich Spielwaren führt. Bei einwandfreier Ware haben die Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Dennoch kommen viele Händler den Kunden mit Kulanzangeboten entgegen. Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.
roRo