Wein ist nicht „bekömmlich“
Handel
Fallstricke im Online-Shop
Aus aktuellem Anlass hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd auf eingeschränkte Werbeaussagen im Bereich der so genannten Health Claims, den gesundheitsbezogenen Aussgaen, hingewiesen. Das Wein bekömmlich sei, ist ein gern getätigter Spruch, aber nicht mehr zulässig. Bei alkoholischen Getränken sind auch weitere Aussagen wie „für Diabetiker geeignet“ oder „gesund“ nicht mehr erlaubt und ziehen Abmahnungen nach sich. Winzer sollten noch einmal überprüfen, ob solche Begriffe nicht noch auf Flyern und Preislisten vorhanden sind.
Zeitgleich weist der nördliche Landesbauernverband erneut auf die seit Juni geltende neue Verbraucherrichtlinie hin. Im Online-Shop mussten Widerrufsbelehrung und Widerrufs-Musterformular angepasst werden und sind auch im E-Mail-Kontakt mit dem Kunden als angehängte PDF-Datei dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Neu ist unter anderem auch, dass die Unternehmer genaue Lieferdaten benennen können. Formulierungen wie „in der Regel“ oder „voraussichtlich“ sind mittlerweile abmahnreif. Besser seien konkrete Angaben wie „erfolgt die Lieferung circa 3 bis 5 Tage nach Zahlungseingang, spätestens aber nach 10 Tagen nach Zahlungseingang“.
Der Aufwand, sich seinen digitalen Weinshop noch einmal genau anzuschauen, lohne sich angesichts der Höhe drohender Abmahnungen, teilen die Bauernverbände mit.
roRo